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Gütertrennung Haus, läuft auf Kredit

 
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 14:21    Titel: Gütertrennung Haus, läuft auf Kredit Antworten mit Zitat

Moin,

in unserer Gesprächsrunde tat sich folgende Frage auf, falls dieses Forum dafür falsch ist, bitte ich um die richtige Verschiebung !


Mann A und Frau B sind verheiratet und bauen sich ein schickes Eigenheim, welches durch eine Bank per Kredit finanziert wird. Kreditnehmer und Kreditfinanzierer sind Mann und Frau, also beide.

Nun trennen sich Frau und Mann !

Frau möchte im Haus wohnen bleiben und wird es auf eigene Faust weiterfinanzieren.
Finanzierung liefe noch ca 20 Jahre.

Wie sieht da in diesem Falle die Gütertrennung des Hauses bzw des Kredits aus?

Muss Frau dem Mann einen gewissen Teil des Kreditwertes ausbezahlen, damit sie als alleinige Besitzerin bleibt ?
Oder kann Mann einfach aus dem Kreditvertrag irgendwie austreten ?

Was muss man beachten ?

Vielen Dank für eure Antworten Winken)
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Was spricht die finanzierende Bank dazu?

Grüße
KurzDa
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was spricht die finanzierende Bank dazu?


Noch gar nichts Winken

Ich wollte gern wissen, wie da die rechtliche Geschichte aussieht, ob Mann A irgendwelche finanzielle Ansprüche an die Frau stellen kann....

Wenn das Haus eines Ehepaares bezahlt ist, und die trennen sich, zahlt der eine (Drin-wohnen-bleibender) den anderen (ausziehenden) Partner aus.

Gibt es sowas auch bei Ehepartnern, bei denen das Haus noch nicht abbezahlt ist, oder hat der "Ausziehende" keinen irgendeinen Anspruch?


VG
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Bank ändert sich das Kreditausfallrisiko (nur noch ein Schuldner), die müssen der Änderung zustimmen. Zur Zeit haften beide voll für die Gesamtschulden.

Gehört das Haus beiden Ehepartnern, ist eine Einigung über die Nutzung, Finanzierung, und Vergütung des Objektes zu erzielen. Beide können nur gemeinsam über die Immobilie entscheiden.

Es gibt die Möglichkeit, dass ein Partner das Haus übernimmt (durch Kauf erwirbt). Hier wäre natürlich der Verkehrwert und die Restschulden zu berücksichtigen. Beispiel: Haus hat einen Wert von 200.000. Schulden sind noch 100.000 drauf. Einer oder Eine, erwirbt das Haus für 50.000 und übernimmt die Schulden.

Oder beide bleiben Eigentümer, die Schulden werden geteilt. Eine Patei oder ein "Fremder" mietet das Objekt. Beispiel: Mietzins 1000,- jeder bekommt die Hälte, also 500,-.

Viele andere Konstellationen sind möglich.

Der Zugewinn- und Versorgungsausgleich ist hier noch nicht berücksichtigt.
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank !

Jetzt ist einiges klarer ! Winken
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