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10.000€ für ein Lied?

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 16:35    Titel: 10.000€ für ein Lied? Antworten mit Zitat

Guten Morgen zusammen. Es gab Gerüchte, man müsse 10.000€ zahlen, wenn man ein Lied illegal zum Downloaden bereit stellt oder selbst herunter ladet.
1. Stimmt das?
2. Wenn ja: Aus welcher Anspruchsgrundlage?
_________________
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

ad 1.

So pauschal nein.

ad 2.

S.o.

Für die unzulässige Verbreitung kann der Rechteinhaber natürlich Schadensersatz fordern. Wenn er nachweisen oder plausibel machen kann, daß 10,000 Leute vom Rechtsverletzer den Song heruntergeladen haben, könnte man 10,000 mal den Verkaufswert auf ichTöne ansetzen.
Üblicherweise bewegen sich aber die *Gegenstandswerte* einer Abmahnung in dem Bereich, wirklich bezahlen muß man dann "nur" die Anwaltskosten aus diesem Gegenstandswert, was dann aber auch meist über 1000 EUR sind.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Danke. Und wenn man selbst ein illegal zur Verfügung gestelltes Lied herunterladet und somit selbst nur diese einmalige Handlung zu vertreten hat (keine Hunderte oder Tausende illegale Downloads, auch keine Möglichkeit dazu), ist der Gegenstandswert auch in dem Bereich?
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Und wenn man selbst ein illegal zur Verfügung gestelltes Lied herunterladet und somit selbst nur diese einmalige Handlung zu vertreten hat (keine Hunderte oder Tausende illegale Downloads, auch keine Möglichkeit dazu), ist der Gegenstandswert auch in dem Bereich?


Ja. Die Rechtsprechung variiert dabei jedoch zwischen Gegenstandswerten zwischen 5 und 10 T€. Es kommt deshalb stark darauf an, wo der Verletzer verklagt wird...
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nix
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