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Verfasst am: 14.06.08, 19:04 Titel: Garantie - Gebrauchtwagen - Was fällt alles darunter ?
Hallo zusammen,
ich habe eine kleine Frage zu folgenden Sachverhalt:
Herr A. kauft im Mai 2008 ein gebrauchten PKW bei einem Händler. Er ist bis Anfang Juni keine größeren Strecken gefahren. Höchsten 50km am Stück, zur Arbeit und zurück eben.
Schon in dieser Zeit stellt A fest, dass der Heckscheibenwischer defekt ist und die Klimaanlage nur bei Außentemperaturen unter 25 Grad funktioniert, darüber fällt sie aus. Also macht geht er zum Händler und fragt diesbezüglich nach. Der Händler wimmelt ab, dass sowas nicht sein kann und er so einen Unsinn noch nie gehört hat. Nach langer Diskussion wird nun ein Termin vereinbart, aber nur wenn der Käufer selbst herausfindet was es sein könnte.
Zwischen dem Telefonat, einen Freitag, und den abgemachten Termin, einen Dienstag, liegt ein Wochenende, an welchem A. zum ersten Mal eine längere Fahrt von 800km mit dem Wagen machen möchte. Schon nach 200km blinkt die Öllampe und fängt an zu piepen. A vergewissert sich und prüft den Ölstand. Er ist normal. Nach dem Prüfen kommt die Öllampe erst wieder beim Beginn der Rückfahrt. Bis dahin wird das Auto/der Motor immer lauter und die Bremsbeläge sind angeblich abgefahren, Lampe leuchtet auf. Nachdem erneuten Blinken und signalisieren der Öllampe sucht A eine Tankstelle mit Werkstatt auf. Auch hier ist der Ölstand normal. A kontrolliert mit dem Tankwart zusammen den selbigen. Aber der Tankwart rät von einer Weiterfahrt strikt ab, da der Motor mittlerweile auch qietscht. A wird geraten zu übernachten und abzuwarten bis am nächsten Morgen die Werkstatt und der Meister da ist.
A wartet nun den nächsten Morgen ab und kommt doch schon um 16Uhr an die Reihe. Es fällt also ein Arbeitstag aus und da A kein Mitglied eines Automobilclubs war ruft er den Händler an, er solle den Wagen abholen. Denn auch der Werkstattmeister rät von einer Weiterfahrt ab, der Zahnriehmen sei zu abgefahren und auch ein lautes KLackern im Motor zeugt nicht vom optimalen Zustand.
Der Händler sieht hier allerdings keinerlei Handlungsbedarf, es kann nicht sein. A solle mit dem Auto durch die Stadt fahren und eine Vertragswerkstatt aufsuchen. Der Werkstattmeister vor Ort hätte keine Ahnung. Außerdem solle sich A nicht so aufregen udn einen Kaffee trinken gehen.
Nach langer Diskussion kommt der Händler auf die Idee, A solle sich doch heute beim (Wortsperre: Firmename) anmelden und dann morgen den Schaden als Panne melden und nochmals dorthin fahren. Obwohl A dieses Vorgehen als Betrug ansieht geht er darauf ein, da der Händler immernoch keinen Bedarf sieht etwas von sich aus zu machen und A auf das Auto angewiesen ist.
A muss also 2 Arbeitstage opfern und mit der Bahn 2 Mal zum Standort des Autos fahren.
Nach 7 Werktagen auf Anruf von A beim Händler erfährt A, dass das Auto wieder beim Händler steht, angeblich rund um gecheckt wurde und er es morgen abholen könnte.
Am Tag darauf fährt A das Auto abholen und fragt nach der Klimaanlage, worauf er nur eine Frage erhält was mit dieser sein soll.
A fährt nun mit einem Bekannten den Leihwagen des (Wortsperre: Firmename) abgeben und lässt dort gleich mal das Auto untersuchen. Es stellt sich nun heraus, dass nichts gemacht wurde. Klimaanlage wurde höchstens nur entlüftet, Heckscheibenwischer geht nicht, Zahnriehemen sind dringend zu erneuern, Bremsbeläge sind immernoch abgefahren und eine Inspektion ist dringend notwendig. Das beste, es wird festgestellt, dass die hintere rechte Türe einen Unfall hatte und ausgebeult wurde und das etliche Kratzer nun im Auto sind.
Nun die Frage, auf was hat A Anspruch, Zahlung des Arbeitsausfalls und der Bahntickets ? Nachträglicher Preisnachlass ? Und was fällt unter Garantie ? (Zahnriehmen wird ja in nichtmal 1000km abgefahren sein und Händler versicherte alles sei in Top-Zustand und gewartet, auch wenn es ein Verschleissteil ist, denn er wurde explizit auf genau den Zahnriehmen beim Verkauf angesprochen und er sicherte zu, dies zu amchen, wenn es im ersten halben Jahr anfällt. Nur will er davon nichts wissen, auch wenn 2 Leute die Aussage bezeugen können).
Und gibt es eine Möglichkeit, den Wagern ganz zurück zu geben und das Geld zu verlangen ?
Sorry wenn es den Thread schon gibt, ich hab über die Suche nichts gefunden.
Fraglich ist, ob hier überhaupt eine Garantie vereinbart wurde. Das kommt auf den Kaufvertrag und eventuell auf den Wortlaut der Verkaufsverhandlungen an.
Wenn nicht, könnten A Ansprüche aus Gewährleistung zustehen. Diese sind möglicherweise vertraglich ausgeschlossen worden. Der Ausschluss könnte aber unwirksam sein....
Es ist also nicht so einfach. Vielleicht sollte sich A mal mit einem Rechtsanwalt unterhalten....
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