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Haustürgeschäft?

 
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derblacky
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 20:08    Titel: Haustürgeschäft? Antworten mit Zitat

Hallo FDR- Gemeinde,

Autoaufkäufer A sieht im Internet eine Auto- Verkaufsanzeige des B (Privatperson), ruft ihn an und besucht B kurze Zeit später zu Hause, um sich das Auto anzuschauen. Man wird sich schnell einig, A hat einen Kaufvertrag dabei (ohne Hinweis auf Widerrufsrecht), füllt diesen aus, beide Parteien unterschreiben und A will diesen mangels Kopiermöglichkeit am nächsten Tag B ins Büro faxen. A faxt 3 Wochen später an B, der hatte keine Kontaktdaten des A.

Dazu die Fragen:
- fällt der Vertrag unter BGB 312 (Haustürgeschäft)?
- falls ja, ab wann beginnt die Widerrufsfrist?

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 20:15    Titel: Re: Haustürgeschäft? Antworten mit Zitat

derblacky hat folgendes geschrieben::
fällt der Vertrag unter BGB 312 (Haustürgeschäft)?
Der Verkäufer will widerrufen? Geschockt
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Palandt muss die Haustürsituation zumindest mitbestimmend für die Abgabe der WE des Verbrauchers sein. Schon allein daher würde ich das Vorliegen eines Haustürgeschäftes verneinen, i.Ü. auch weil das vorliegende Geschäft wesensmäßig anders zu beurteilen ist, als Geschäfte / Willenserklärungen vor denen die Richlinie schützen wollte.

Insoweit ist die Fristfrage natürlich obsolet, nach 355 II BGB würde diese aber frühestens mit Aushändigung einer Widerrufsbelehrung in Textform beginnen.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

B ist doch "Privatperson" - wie soll 312 BGB dann überhaupt zur Anwendung kommen???
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derblacky
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
B ist doch "Privatperson" - wie soll 312 BGB dann überhaupt zur Anwendung kommen???


BGB §312 hat folgendes geschrieben::
Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher,...

weil er damit als Verbraucher zählt?

Zitat:
Der Verkäufer will widerrufen?

Ja. Vielleicht ist der Liefertermin seines neuen Fahrzeugs mal 3 Monate verschoben wordenund er benötigt für diese Zeit doch noch einen fahrbaren Untersatz Smilie

Tschau
Majo
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

derblacky hat folgendes geschrieben::

weil er damit als Verbraucher zählt?


Geschockt

Aber der Verbraucher ist in diesem Falle doch der Verkäufer!?!?!?!?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Eben,

und für solche Fälle ist die verbraucherschützende Vorschrift sicher nicht gedacht.
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denn der Verkäufer durch den Käufer ordnungsgemäss über sein Widerrufsrecht belehrt worden????

Mr. Green
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derblacky
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Eben,

und für solche Fälle ist die verbraucherschützende Vorschrift sicher nicht gedacht.


Im Gesetztestext steht ja nix davon, dass der Verbraucher nur Käufer sein darf, oder hab ich es nur nicht richtig bewertet?

Tschau
Majo

[/quote]
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die meisten Gesetze sind ja auch schlecht, deshalb brauchen wir ja so viele Juristen Winken
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CWisnewski
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Da explizit ein Termin in der Wohnung ausgemacht wurde, liegt hier kein Haustürgeschäft im Sinne des §312 vor.
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so... Und ich dachte schon, § 312 BGB sei überhaupt nicht anwendbar....

Ironie Smiley
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