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Verjährung nach § 164 StGB Falsche Verdächtigung?

 
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Karaoke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 06.07.08, 21:17    Titel: Verjährung nach § 164 StGB Falsche Verdächtigung? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich möchte gerne folgendes wissen:

Fall:
Eine Person will eine andere wegen Körperverletzung anzeigen, der aufnehmende Polizist nimmt aber erstmal nur den "Sachverhalt" schriftlich zur Kenntnis, macht aber noch keine Anzeige daraus, weil der Anzeigende unter starkem Alkoholeinfluss steht. Der Beamte bitte die Person am nächsten Tag zur Wache zu kommen, wenn sie die Anzeige tatsächlich machen will.
Diese tut es aber am Ende nicht, und alles verläuft sozusagen im Sand.

Anmerkung:
Die beschuldigte Person ist nachweislich unschuldigt! Dies wurde von zwei anderen Polizisten durch eine entsprechende Befragung des "Täters" und dessen Zeugen ermittelt.

Demzufolge ist dieser Fall wohl unter dem § 164 StGB(Falsche Verdächtigung) zu sehen!

Jetzt meine Frage:
Gibt es für so einen Fall eine Verjährungsfrist (Es trug sich am 19.10.2007 zu)?
Ich meine damit: Könnte man diese Person jetzt noch wegen ihres Versuches verklagen?

Vielen Dank

Karaoke
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.07.08, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll das denn?
Wenn ich richtig verstanden habe, will sich derjenige beschweren, der wegen Körperverletzung tatsächlich nicht angezeigt worden ist.
Ein Betrunkener kommt zur Wache, erzählt dummes Zeug und die Polizei schickt ihn nach Hause und sagt ihm, eine Anzeige kann er ja machen, wenn er wieder nüchtern ist, falls er dann noch will.
Dann will er aber nicht mehr.
Also: seine 'Beschuldigung' dürfte unter dem Kapitel dummes Zeug eines Unzurechnungsfähigen abgehakt sein. Es ist also gar keine falsche Verdächtigung geschehen.
Gegen etwas, das nicht geschehen ist, kann man auch keine Anzeige erstatten.
_________________
Grüße,
Abrazo
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