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Rechtsanwalt versäumt Fristen und Verhandlung.....Was tun ??

 
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Digital
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 16:22    Titel: Rechtsanwalt versäumt Fristen und Verhandlung.....Was tun ?? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich hatte letztes Jahr ein Unfall, wobei ich meiner Meinung nach unverschuldet war.

Daraufhin habe ich die ganze Sache einem Rechtsanwalt gegeben. Dieser erschien mir jedoch schon nach kurzer Zeit sehr unzuverlässig, da ich Ihm in allen Dingen stäöndig hinterher telefonieren musste. Was meiner Meinung nach nun wirklich nicht üblich sein sollte. Ich kenne das sonst nur so, dass ein RA einen Mandanten über jeden seiner Schritte schriftlich in Kenntniss setzt.

Nun aber mein eigentliches Problem. Der RA wurde krank und hat den ersten Verhandlungstermin beim Richter abgesagt. Dieser wurde somit auf einen späteren Termin verschoben. Zwei Tage vor dem 2. Verhandlungstermin habe ich den RA angerufen um zu hören was denn der Stand der Dinge ist, bei diesem telefonat teilte dieser mir mit, dass er an dem Termin nicht teilnehmen kann und er erneut einen Antrag auf Verschiebung beantragen wird. Er würde mir aber noch rechtzeitig bescheid geben.

Zwei Tage später (am eigentlichen Tag des 2. Verhandlungstermins) hatte ich jedoch keinerlei Nachricht vom RA erhalten, daher rief ich eine Stunde vor Verhandlungsbeginn bei Ihm an um mich zu vergewissern ob ich denn nun an der Verhandlung teilnehmen muss oder nicht. Der RA Assistent sagte mir, es sei wohl alles geklärt worden und ich bräuchte nicht zu diesem Termin zu erscheinen.

Ich fand zwar, dass das alles so nicht ganz in Ordnung ist, da ich die Befürchtung hatte, dass der oder die Richterin schon durch das verschieben der beiden Verhandlungstermine sauer war und meine chancen auf eine faire Verhandlung dadurch definitiv sinken würden. Richter sind ja nunmal auch nur Menschen.
Allerdings bekam ich dann etwa nach einer Woche ein schriftliches Urteil vom Gericht, dass mein eingelegter Einspruch abgewiesen wurde, da ich an dem Verhandlungstermin nicht erschienen sei. Also hat mein RA scheinbar die Frist für die Antragstellung versäumt oder nicht eingehalten, obwohl er derjenige war der durch Krankheit nicht an dem Termin teilnehmen konnte.
Ich war natürlich entsetzt und habe daraufhin den RA kontaktiert. Dieser sagte mir, dass es sich um ein Fehler handeln würde und dass er einen Widereinsetzungsantrag stellen würde.

Ehrlich gesagt bin ich sehr verärgert. Da nimmt man sich schon für teures Geld einen Rechtsanwalt und dann sowas.
Nun meine Frage. Was kann ich jetzt tun. Wenn das Gericht eine Wiedereinsetzung gewährt, ist doch der oder die Richterin von der ganzen Sachen befangen. Ich wäre ja schliesslich auch sauer wenn jemand zweimal an einem Termin nicht erscheinen würde. Und davon einmal sogar scheinbar unentschuldigt.
Und wenn die Widereinsetzung nicht gewährt wird hatte ich nichteinmal die chance dem Gericht meine Sicht des Unfallhergangs darzustellen.

Was kann man tun, wenn durch das Verschulden des Rechtsanwaltes so etwas geschieht ???????
Muss ich jetzt den RA verklagen oder wie geht man in solchen Dingen vor ?????


Würde mich über jede hilfreiche Antwort freuen.


Mfg
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Volker111
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dem Titel zu urteilen (ich habe es mir mit Verlaub erspart, den ganzen Sermon zu lesen): Schadensersatz für die aus den Versäumnissen entstehenden Folgen.
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Volker111 hat folgendes geschrieben::
Schadensersatz für die aus den Versäumnissen entstehenden Folgen.

Dafür ist es noch zu früh: Erstmal abwarten, was der Wiedereinsetzungsantrag bringt. Erst wenn dieser abgewiesen wird, kann man über mögliche Schadensersatzansprüche nachdenken. Offensichtlich hat der Anwalt hier tatsächlich gepennt: Erst erging Versäumnisurteil, und gegen dieses wurde der rechtzeitige Einspruch versäumt. Anders kann ich mir den Wiedereinsetzungsantrag nicht vorstellen.

Ob dem "ich" tatsächlich ein Schaden entstanden ist, kann man aus der Ferne nicht sagen. "Ich" müßte in einem möglichen Schadensersatzprozeß gegen den Anwalt nachweisen, daß es ohne Säumnis des Anwaltes das Verfahren gewonnen hätte.

Generell: Terminsverlegungsanträge sind üblich und kommen alle Nase lang vor. Auf die Urteilsfindung der Richter wirkt sich dies ganz sicher nicht aus.
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Digital
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja....ob das Verfahren zu gewinnen gewesen wäre oder nicht. Zumindestens hätte man der Wahrheitsfindung nachgehen können.
Was in dem Falll ja nun nicht mehr möglich ist. Somit sehe ich als Mandant die ganze Sache natürlich so, dass ich das Verfahren gewonnen hätte.
Warum sonst hätte ich einen RA beauftragt und Einspruch gegen den Bussgeldbescheid eingelegt.

Für mich geht es hier immerhin um fast 20.000 Euro Schaden, ein 1 monatiges Fahrverbot und die dazugehörigen Punkte in Flensburg.
Und das nur, weil ich zu spät an einer grünen Ampel losgefahren bin.

Wie schon gesagt, hätte das Gericht zumindestens ein Gutachter beauftragt der meine Unschuld hätte beweisen können. Aber dazu kam es ja durch diese Versäumnisse meines RA garnicht erst.
Zurecht fühle ich mich von dem RA hier klar in seiner sorgfaltspflicht benachteiligt.

Es kann ja nicht sein, dass man sich an einen Verteidiger anvertraut und dadurch nur noch mehr benachteiligt wird.
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin von einem Zivilverfahren ausgegangen. Was ich zum Schadensersatzprozeß gesagt habe, gilt dann so nicht.

Für das Strafverfahren gilt: Abwarten, was der Wiedereinsetzungsantrag bringt. Über den ist doch noch gar nicht entschieden!
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 19:46    Titel: Re: Rechtsanwalt versäumt Fristen und Verhandlung.....Was tu Antworten mit Zitat

Digital hat folgendes geschrieben::
da ich die Befürchtung hatte, dass der oder die Richterin schon durch das verschieben der beiden Verhandlungstermine sauer war und meine chancen auf eine faire Verhandlung dadurch definitiv sinken würden. Richter sind ja nunmal auch nur Menschen.

[...]

ist doch der oder die Richterin von der ganzen Sachen befangen. Ich wäre ja schliesslich auch sauer wenn jemand zweimal an einem Termin nicht erscheinen würde.


Sie haben ja eine tolle Meinung von deutschen Gerichten. Als ob das da zugeht wie im Sandkasten "der will nicht mit mir spielen, den finde ich jetzt doof". Mit den Augen rollen
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Digital hat folgendes geschrieben::
Für mich geht es hier immerhin um fast 20.000 Euro Schaden,

Das allerdings hat mit dem Bußgeldverfahren nichts zu tun, da die zivilrechtliche Schadensregulierung und die dort zu treffenden Entscheidungen über die Schuldfrage quasi von der strafrechtlichen Entscheidung über die Schuldfrage "abgekoppelt" sind. Die Entscheidung im Bußgeldverfahren kann damit bestenfalls Indiz sein. Zivilrechtlich ist da also praktisch noch alles offen.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Digital
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Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich hat das Rechtsystem in Deutschland nichts mit einem Sandkastenspiel zu tun.
Allerdings sind auch Richter nur Menschen, und nicht immer Objektiv. Insbesondere wenn es um so etwas geht. Unentschuldigtes nicht erscheinen.
Da gibt es sicherlich den einen oder anderen Richter, dessen innere Stimme etwas von fehlendem Respekt dem Gericht gegenüber sagt.

Wie soll man bitte auch anders über unsere Gerichte oder Richter denken, wenn mein RA mir sagt, dass es nicht wichtig ist was an dieser Kreuzung wirklich passiert ist. Dass es Dinge gibt, die das Gericht einfach nicht hören will, auch wenn sie der Wahrheit entsprechen. Und dass es daher absolut nicht relevant ist ob ich nun grün hatte oder nicht. Aus diesem Grunde gehe ich nunmal auch davon aus, dass ein solcher Richter bzw. Richterin evtl. die eigentlich notwendige Objektivität verlieren könnte und durch dieses ständige verschieben des Verhandlungstermin befangen sein könnte.

Zivirechtlich und Strafrechtlich ist sicherlich ein Unterschied. Jedoch sind die chancen für eine zivilrechtliche Schadensregulierung gleich Null, wenn im Strafprozess die Schuldfrage nichtmal annähernd geklärt werden konnte, weil der Verteiger es versäumt hat sich rechtzeitig um eine Terminverschiebung zu kümmern. Somit das Gericht den Einspruch abgewiesen und das Urteil natürlich zu meinen Ungunsten gefällt hat.
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Digital
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Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Heute habe ich ein Beschluss vom Gericht bekommen.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wird als unzulässig verworfen.

Als Begründung wird in dem Schreiben mitgeteilt, dass der Antrag zwar rechtzeitig gestellt wurde, jedoch die Antrag begründenden Tatsachen trotz Aufforderung nicht innerhalb der gestellten Fristen glaubhaft gemacht worden sind.

Wie kann denn sowas bitte sein. Mein RA hat mir gegenüber klar erklärt, dass ich an dem Gerichtstermin nicht erscheinen soll, da er wegen Krankheit nicht teilnehmen könne.
Nun steht in dem Schreiben jedoch dass ich unendschuldigt nicht erschienen sei.
Sowohl alle Zeugen als auch mein Rechtsanwalt ist als anwesend aufgeführt, obwohl er garnicht dort war.
So langsam fühle ich mich wirklich sowohl von meinem RA als auch vom Gericht veräppelt.

Was kann ich denn jetzt tun ???
Wozu habe ich eigentlich einen Rechtsanwalt beauftragt, wenn es dadurch jetzt auch noch, noch schlimmer gekommen ist.
Ohne RA wäre ich wenigstens an dem Termin erschienen, und hätte meine Sicht der Dinge vortragen können.

Muss ich jetzt mein RA verklagen ??????
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Digital
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Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 15:00    Titel: RA fehlt unentschuldigt bei Gericht und versäumt Fristen.... Antworten mit Zitat

Heute habe ich ein Beschluss vom Gericht bekommen.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wird als unzulässig verworfen.

Als Begründung wird in dem Schreiben mitgeteilt, dass der Antrag zwar rechtzeitig gestellt wurde, jedoch die Antrag begründenden Tatsachen trotz Aufforderung nicht innerhalb der gestellten Fristen glaubhaft gemacht worden sind.

Wie kann denn sowas bitte sein. Mein RA hat mir gegenüber klar erklärt, dass ich an dem Gerichtstermin nicht erscheinen soll, da er wegen Krankheit nicht teilnehmen könne.
Nun steht in dem Schreiben jedoch dass ich unendschuldigt nicht erschienen sei.
Sowohl alle Zeugen als auch mein Rechtsanwalt ist als anwesend aufgeführt, obwohl er garnicht dort war.
So langsam fühle ich mich wirklich sowohl von meinem RA als auch vom Gericht veräppelt.

Was kann ich denn jetzt tun ???
Wozu habe ich eigentlich einen Rechtsanwalt beauftragt, wenn es dadurch jetzt auch noch, noch schlimmer gekommen ist.
Ohne RA wäre ich wenigstens an dem Termin erschienen, und hätte meine Sicht der Dinge vortragen können.

Muss ich jetzt mein RA verklagen ??????
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Muss ich jetzt mein RA verklagen ?
...erst mal sollte man genau gucken was passiert ist und ob tatsächlich ein Schaden entstanden sein könnte/ist, für den der RA bzw. dessen Haftpflichtversicherung - haftungsbegründende Handlung voausgesetzt - ggf. gerade zu stehen hätte.
_________________
Gruß
Peter H.
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Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Fakt ist, dass RA die Frist versäumt hat das Gericht darüber in Kenntniss zu setzen durch seine Erkrankung nicht am Prozess telnehmen zu können.
Darüber hinaus wurde mir von Ihm mitgeteilt, dass ich auch nicht dort erscheinen müsse.

Nun muss ich den Füherschein für ein Monat abgeben und der gesamte bei dem Unfall entsandene Schaden bleibt auch an mir hängen.

Für mich ist es jedoch eindeutig, dass ein Gutachter ohne grossen Aufwand mein nicht Verschulden hätte nachweisen können. Dazu kann es aber leider nicht mehr kommen, da mir durch dieses fehlerhafte Verhalten des RA die möglichkeit genommen wurde dem Gericht überhaupt meine Sicht der Sache zu erläutern.

Wie der Fall ausgegangen wäre kann wohl niemand im Vorfeld beurteilen, daher frage ich mich wie man denn gucken soll was für Schaden durch das Verhalten des RA entsatanden ist.
Zumal ein Fahrverbot wohl kaum finaziell ersetzbar ist.
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Zumal ein Fahrverbot wohl kaum finaziell ersetzbar ist.
...u.U. schon, weil andere Fortbewegungsmöglichkeiten ggf. zusätzliches Geld kosten!?

Aber:

Es ist in der Tat zu prüfen, ob ein Fehler des Anwaltes vorliegt und dieser ursächlich für einen Schaden beim Mandanten war.

Zitat:
Für mich ist es jedoch eindeutig, dass ein Gutachter ohne grossen Aufwand mein nicht Verschulden hätte nachweisen können.
...wieso wurde das nicht schon längst getan? Ist die Unschuld evtl doch nicht so eindeutig und hätte es gar keines Gutachtens - welcher Art auch immer - bedurft, um Schuld/Unschuld festzustellen?

Das ist alles eine Frage, die am konkreten Sachverhalt zu überprüfen wäre und - zumindest aufgrund der bisherigen Angaben - hier wohl kaum geklärt werden kann.
_________________
Gruß
Peter H.
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