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Zeitschriftabo an der Haustür

 
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Mawin
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Anmeldungsdatum: 16.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 08:51    Titel: Zeitschriftabo an der Haustür Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgende Ausgangssituation stellt sich dar:

Meine Oma, ältere Dame jenseits der 80, lässt sich an der Haustür ein Abonnement
für eine Zeitschrift aufschwätzen.
Nach Ihrer Aussage wurde Ihr versprochen, die Zeitschrift kommt monatlich und wäre
jederzeit kündbar....
Jetzt das 1. Problem, Zeitschrift kam wöchentlich.
Auf eine Nachfrage Ihrerseits beim Verlag und eine Bitte um Kündigung wurde jetzt ein Abo mit Mindestlaufzeit von 2 Jahren und somit keine Möglichkeit zur Kündigung angegeben.

Ich habe mir jetzt den Vertrag von dem entsprechenden Verlag zuschicken lassen und
muß leider bestätigen der Absatz, Bestellschein für 24 Monate ist klar aufgeführt.
Desweiteren steht klar zu lesen dass es sich um eine Wochenzeitschrift handelt.
Unterschrieben natürlich alles wunderbar von der Oma....

So, jetzt zu meinen Fragen:

Ist da irgendetwas zu machen, aufgrund der falschen Aussagen des Verkäufers?
Vertrag ist unterschrieben durch meine Oma, Vertragspartner allerdings der Opa wäre dies vielleicht ein Ansatzpunkt?
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Geh ich richtig in der Annahme, dass das Zeitfenster für die Kündigung von Haustürgeschäften schon verstrichen ist?
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Mawin
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Anmeldungsdatum: 16.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, 14 Tage sind verstrichen
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CWisnewski
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Gab es eine schriftliche Widerrufsbelehrung?
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Mawin
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Anmeldungsdatum: 16.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Widerrufsgarantie:
Die Bestellung kann ich innerhalb von 2 Wochen nach Aushändigung dier Belehrung schriftlich beim Verlag........ohne Angaben von Gründen widerrufen.....


Auch hier wurde unterschrieben.

Der Vertrag ist wohl formgemäß.
Auf meine Nachfrage warum Sie nicht zumindest mal alles durchgelesen hat, kam die Antwort: "Ich hatte meine Brille nicht auf und der junge Mann hat alles so freundlich erklärt"

Geht bei der Sache nicht unbedingt um das Geld sondern die Frechheit wie ältere Leute an der Haustür "abgezockt" werden. Deshalb versuche ich einen Weg zu finden das ganze zu bereinigen.
Sind natürlich gerne bereit die bisher gelieferten Ausgaben, dürften so 6 Stück sein zu bezahlen aber keinesfalls das Ganze für 2 Jahre zu leisten.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich habe nun schon mehrmals (bedingt durch meine Eltern und die Schwiegereltern) die Erfahrung gemacht, dass man mit leichtem Druck und Drohung mit Anwalt plötzlich doch ausnahmsweise früher aus solchen Verträgen kann.
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CWisnewski
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Und Vertragspartner soll der Opa sein? Ich werfe mal "Vertrag zu Lasten Dritter" in den Raum...

Gilt das hier? Nur eine Idee...

(Bin ja Laie Smilie)
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Mawin
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Anmeldungsdatum: 16.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vertragspartner ist der Opa, unterschrieben wurde der Vertrag von der Oma.
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Oma und Opa verheiratet sind, könnte ein Fall des § 1357 BGB vorliegen, so dass es kein Problem darstellt, dass Oma den Vertrag für Opa abgeschlossen hat.
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CWisnewski
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne den genauen Titel der Zeitschrift zu kennen wage ich doch sehr stark zu bezweifeln, daß diese nötig und/oder angemessen ist um den Lebensbedarf des Opas zu decken.
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht nicht um die Deckung von Opas Lebensbedarf, sondern den der Familie.
In der Regel versteht man hierunter solche Geschäfte, die gemessen an den Lebensumständen der Ehepartner in der Regel keine Rücksprache mit dem Ehepartner erfordern.
Wenn es sich hier z.B. um ein Zwei-Jahres-Abo einer Fernsehzeitschrift handelt, dürfte das durchaus unter "Deckung des Lebensbedarfs" zu subsumieren sein.
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