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Behandlungen nicht stattgefunden, trotzdem abgebucht

 
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Bartschi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 18:44    Titel: Behandlungen nicht stattgefunden, trotzdem abgebucht Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich habe mal Fragen zur Rechtslage im folgenden Fall!

Herr M leidet unter sehr starken Haarausfall.
Er entschliest sich mit der Firma X die auf solche Probleme "spezialisiert" ist, mehrere "Haarbehandlungen" durchzuführen.
Der Pauschalpreis beträgt 1000 Euro und umfasst 8 Behandlungen.
Herr M unterschreibt eine Vereinbarung (Vertrag).

Kurz danach wird bei Herr M während eines Krankenhausaufenthaltes die Ursache
für den extremen Haarausfall festgestellt.
Der Haarausfall ist nun vorbei und Herr M hat noch nicht eine einzige Haara.-Behandlung durchfühen lassen.

Er setzt sich mit Firma X telefonisch in Verbindung und teilt mit, das er die Behandlungen doch nicht durchführen will.
Firma X ist im ersten Moment einverstanden.

Nach einiger Zeit, bermerkt Herr M, das die 1000 Euro trotzdem von seinem Konto abgebucht wurden.
Er kontaktiert die Firma X, und diese meint nichts von einer Kündigung zu wissen.
Herr M schreibt also 4 Monate nach Vertragsschluss, ein Kündigung und teilt auch die Gründe dafür mit.(Haarausfall durch Krankheit).

Firma X schreibt einige Zeit später, Herr M sollte sich doch für ein anderes Angebot der FirmaX entscheiden, was in etwa den gleichen Wert hat.

Herr M ist damit aber nicht einverstanden, und fordert sein Geld zurück.

Sehr lange Zeit später antwortet Firma X:" Es ist nun mal ein Vertrag der über 5 Monate läuft."

Es ist auserdem nicht das Problem der Firma X, ob Herr M das Angebot in Anspruch nimmt oder nicht. Der Betrag von 1000 Euro wird nicht zurück gezahlt.

Wie ist die Rechtslage?
Was ist, wenn sich die Mitarbeiterin der Firma X im Streitfall nicht an die telefoinsche Kündigung erinnert?
Ist die schriftliche Kündigung die im Zeitraum der 5 Monate liegt nicht rechtskräftig?

Vielen Dank!
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was steht denn im Vertrag bzg. Kündigung?



MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Bartschi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Im Vertrag steht bezüglich der Kündigung nichts.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin zwar kein Anwalt, aber mir stellt sich die Frage, woher du dann das Recht für dich beanspruchst, kündigen zu KÖNNEN?



MfG
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich werf mal § 313 BGB - Wegfall der Geschäftsgrundlage - in den Raum...

Grüße
KurzDa
_________________
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nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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Bartschi
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Anmeldungsdatum: 07.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Was würdet ihr denn meinen um was für einen Vertrag es sich handelt?
Ist das nicht ein Dienstleistungsvertrag?
Es geht ja um mehrere Behandlungen über einen längeren Zeitraum.
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