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mir wurde versichert, dass auch Zahlungen in eine Riester-Versorgung, die über die geförderten Beiträge hinausgehen Hartz IV, bzw. Insovenz-sicher seien. Das würde in letzte Konsequenz bedeuten, dass auch nicht Förderberechtigte, z.B. Selbständige, unbegrenzte Summen in eine Riester-Förderung einzahlen können, und im Falle der Insolvenz dieses Geld behalten könnten. Da es nicht gefördert wurde unterläge es auch nicht den Restriktionen der Riester-Versorgung, könnte also z.B. in einer Summe ausgezahlt werden.
Ich mag das nicht so recht glauben.
Kann mir jemand einen Tipp geben, aus welchen Gesetzestexten ich ein "richtig oder falsch" ableiten kann?
M. E. ist diese Aussage bezogen auf eine Insolvenz falsch: lies §§ 851 c f. ZPO (iVm § 36 InsO). Alles was nicht geschützt ist, ist grdsl. pfändbar.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 16.06.08, 10:35 Titel:
Der Hartz-4-Part wäre wohl eher im Sozialrecht zu beantworten.
Wenn gewünscht, kann ich gerne verschieben. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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