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Anwalt und Mahnbescheid ohne Rechnung o.ä.

 
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sgflash
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Anmeldungsdatum: 17.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 16:12    Titel: Anwalt und Mahnbescheid ohne Rechnung o.ä. Antworten mit Zitat

Ich hatte bei der Firma ABC eine Lebensversicherung und diese gekündigt. Im Letzten schreiben wurde uns mitgeteilt, das ein Betrag von etwa 520 Euro über ein Jahr noch an DEF abgeführt werden muss. Wir haben aber von ÖÄÜ (später XYZ) danach nie etwas gehört. Weder wieviel monatlich, noch auf welches Konto, Vewendungszweck... dies geriet dann auch schnell in Vergessenheit. Nun plötzlich ein Brief von einer Anwaltskanzlei in München. Diese Fordern den Betrag plus Ihre Gebühren, keine 2 Wochen später ein gerichtlicher Mahnbescheid und schon sind es 700 Euro. Befanden wir uns überhaupt im Verzug? Nach §286 BGB ist man erst 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung im Verzug, was ich aber nie erhalten habe. Die von der Anwaltskanzlei sind inkompetent und unkooperativ, und die Firma XYZ interessiert das nicht. Die haben nur gesagt das ich das Geld doch an die Firma überwesien hätte können, wo der monatliche Betrag vorher auch immer drauf ging. Nach einem Anruf dort wurde mir gesagt, dass die nach einer Kündigung absolut nichts mehr mit mir zu tun haben. Ich zahle ja "gerne" die 520€, aber ich sehe es nicht ein, den Anwalt und die anderen Gebühren zu zahlen. Wie ist die Rechstlage?
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Volker111
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um ein Dauerschuldverhältnis (regelmäßige Zahlung, z.B. an jedem Monatsersten) handelte, tritt Verzug bei Fälligkeit auch ohne Mahnung ein.
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Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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sgflash
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Anmeldungsdatum: 17.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Aber wenn wir kein schreiben haben, auf welches Konto überwiesen werden soll? Und es steht keine Kontonummer auf den Briefen, noch auf der Internetseite von denen, noch wurde uns gesagt welcher Betrag monatlich. Der Vertrag mit der Versicherung war ja nun zuende, es lief nur noch die Vermittlungsprovision
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Volker111
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Vertrag tatsächlich beendet war, dann schulden Sie auch nichts mehr. Vermittlungsprovisionen sind eine Angelegenheit zwischen Vermittler und Versicherung.
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Gruß Volker
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sgflash
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Anmeldungsdatum: 17.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist glaub ich nicht so ganz richtig. Zum Vertragsabschluß wurde ja eine Vermittlungsgebühr mit unterschrieben.
Haben eben noch einmal nachgesehen. Wir haben einen einzigen Brief von der "Provisionsfirma" bekommen, und zwar stand dort lediglich drin, dass die sich umfirmiert haben. Und mit deren Anwalt und der Firma kann man nicht reden.
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Volker111
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie die Provision anerkannt haben, müssen Sie sie auch zahlen. Ich ging davon aus, dass Sie nichts dergleichen unterschrieben haben.
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Gruß Volker
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sgflash
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Anmeldungsdatum: 17.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Klar muss ich die zahlen. Aber wie soll man etwas zahlen, wenn man nicht weiß an wen, wieviel und wohin? Die erste Richtige Kontonummer die wir bekommen haben war jetzt die von dem Anwalt. Wir finden es eine absolute Frechheit...im Internet findet man auch ein paar Geschichten zu der Firma, und die kommen anscheinend immer durch mit der Masche
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