Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich habe eine Frage bzgl. Fundsachen auf private Veranstaltungen. Ich habe das BGB 965ff durchgelesen und dort ist die Rede von Anzeige bei der Behörde, 6 Monate warten, dann mögliche Auktion usw, wenn ich richtig verstanden habe.
Wie sieht es aber i.d.Praxis aus? Auf Veranstaltungen ab Hunderten von Leuten bleiben immer etwas übrig, die offenbar niemand vermisst. Und jemand der nicht einmal den Veranstalter nach dem Verbleib fragt, wird erst recht nicht bei einer Behörde nachfragen (Ich wüßte noch nicht einmal welche Behörde dafür zuständig wäre).
Wüßte gerne wie man als Veranstalter mit 0815-Fundsachen aus dem alltäglichen Lebens praktisch umzugehen sind?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.