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Mitführen von Taschen verboten?

 
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PeterG
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 17:32    Titel: Mitführen von Taschen verboten? Antworten mit Zitat

Hallo,

Angenommen, an der Eingangstür eines Discounters hängt ein Schild mit dem Hinweis, dass das Einkaufen mit Taschen und Rucksäcken verboten sei. Gibt es für dieses Verbot eine rechtliche Grundlage? Darf das Geschäft das Mitführen von Taschen verbieten, oder darf sich der Käufer darüber hinwegsetzen und seinen Rucksack dennoch mitführen? Wie ist die Rechtslage?

Ich danke vielmals im Voraus.

Peter

PS: Ich hoffe ich habe im richtigen Forum geschrieben, wenn nicht, dann bitte ich um Entschuldigung.
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Volker111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Rechtsgrundlage wäre z.B. eine Hausordnung und wer die nicht beachtet, kann Hausverbot bekommen.
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich genauso.
Man kann natürlich die Tasche in der Hand und den Rucksack auf dem Rücken bahalten - aber dann vor der Tür des Discounters Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das Schild ist aber jedenfalls keine wirksame "Ermächtigungsgrundlage" um dann die mitgeführte Tasche des Kunden an der Kasse zu durchsuchen... Darauf wird es ja im Zweifel hinauslaufen...
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