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Verfasst am: 16.06.08, 17:32 Titel: Mitführen von Taschen verboten?
Hallo,
Angenommen, an der Eingangstür eines Discounters hängt ein Schild mit dem Hinweis, dass das Einkaufen mit Taschen und Rucksäcken verboten sei. Gibt es für dieses Verbot eine rechtliche Grundlage? Darf das Geschäft das Mitführen von Taschen verbieten, oder darf sich der Käufer darüber hinwegsetzen und seinen Rucksack dennoch mitführen? Wie ist die Rechtslage?
Ich danke vielmals im Voraus.
Peter
PS: Ich hoffe ich habe im richtigen Forum geschrieben, wenn nicht, dann bitte ich um Entschuldigung.
Eine Rechtsgrundlage wäre z.B. eine Hausordnung und wer die nicht beachtet, kann Hausverbot bekommen. _________________ Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
Sehe ich genauso.
Man kann natürlich die Tasche in der Hand und den Rucksack auf dem Rücken bahalten - aber dann vor der Tür des Discounters _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Das Schild ist aber jedenfalls keine wirksame "Ermächtigungsgrundlage" um dann die mitgeführte Tasche des Kunden an der Kasse zu durchsuchen... Darauf wird es ja im Zweifel hinauslaufen...
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