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Verfasst am: 19.06.08, 09:27 Titel: Genaue Höhe der Gebühren für Rück-LS in AGB angegeben?
Hallo,
ist eine Firma verpflichtet, die genaue Höhe der "Bearbeitungsgebühren" für eine Rücklastschrift anzugeben?
Also nicht nur eine schwammige Formulierung á la "Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereiste Lastschrift hat der Kunde XXX die entstandenen Kosten neben einer Bearbeitungsgebühr zu erstatten" o.ä.
Kann eine Erklärung für die verlangten Gebühren gefodert werden?
Verfasst am: 19.06.08, 19:32 Titel: Re: Genaue Höhe der Gebühren für Rück-LS in AGB angegeben?
stahlkern hat folgendes geschrieben::
Kann eine Erklärung für die verlangten Gebühren gefodert werden?
Nein. Aber: Im Streitfalle wird der Gläubiger darlegen und beweisen müssen, auf welcher Grundlage solche Gebühren als Schaden in bestimmter Höhe geltend gemacht werden. _________________ Null Komma
***
nix
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