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recht.de :: Thema anzeigen - Genaue Höhe der Gebühren für Rück-LS in AGB angegeben?
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Genaue Höhe der Gebühren für Rück-LS in AGB angegeben?

 
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stahlkern
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.10.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 09:27    Titel: Genaue Höhe der Gebühren für Rück-LS in AGB angegeben? Antworten mit Zitat

Hallo,

ist eine Firma verpflichtet, die genaue Höhe der "Bearbeitungsgebühren" für eine Rücklastschrift anzugeben?

Also nicht nur eine schwammige Formulierung á la "Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereiste Lastschrift hat der Kunde XXX die entstandenen Kosten neben einer Bearbeitungsgebühr zu erstatten" o.ä.

Kann eine Erklärung für die verlangten Gebühren gefodert werden?

Danke!
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 19:32    Titel: Re: Genaue Höhe der Gebühren für Rück-LS in AGB angegeben? Antworten mit Zitat

stahlkern hat folgendes geschrieben::

Kann eine Erklärung für die verlangten Gebühren gefodert werden?


Nein. Aber: Im Streitfalle wird der Gläubiger darlegen und beweisen müssen, auf welcher Grundlage solche Gebühren als Schaden in bestimmter Höhe geltend gemacht werden.
_________________
Null Komma
***
nix
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