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1. Davon ausgehend, dass der VK über einen für den Fernabsatz organisierten Vertriebsweg verfügt und der Käufer, wie unter 3. angegeben, Verbraucher ist, liegt ein Fernabsatzvertrag vor. Nach § 312d i.V.m. § 355 BGB steht dem Verbraucher somit wohl ein Widerrufsrecht zu.
2. Das Widerrufsrecht darf nicht durch derartige Forderungen ausgehebelt werden.
Der K könnte nun nochmals einen Brief an den Händler senden, diesem nochmals mitteilen, dass der Kaufvertrag widerrufen wird und keine Umsatzsteuer ID vorhanden ist. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
1. Die Ware wurde zurückgesendet weil: Packung war geöffnet (Retouren verdacht) und sie nicht der Qualität entsprach, die bei der Bestellung, vom Käufer, erwartet wurde.
2. Ja, es handelt sich um einen Großhändler, der aber bei der Bestellung nichts davon sagt, dass man als „normal“ Verbraucher die Ware nicht zurückgeben kann.
3. Auf mehrere Mitteilungen des Käufers, dass er kein Händler ist, meint der Verkäufer stehst dasselbe: Geld zurück, wenn eine Umsatzsteuernummer vorhanden ist. (Ohne Einsicht)
Was sollte der Käufer in solcher Situation unternehmen? Es dem Gewerbeamt oder einer Verbraucherzentralle melden? Was für Schritte gibt’s in solchen Fällen?
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