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udek FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.01.2007 Beiträge: 138
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Verfasst am: 18.06.08, 18:38 Titel: Sturz betrunken zur Musterung |
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Was für Chancen bzw. Risiken drohen Person A,
wenn sie sich zur Musterung bringen lässt und während der Fahrt eine Flasche Wodka trinkt und somit sturz betrunken zur Musterung erscheint? |
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Jella FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.10.2007 Beiträge: 1010 Wohnort: s´Allgäu :D
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Verfasst am: 18.06.08, 18:47 Titel: |
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Ein neuer Termin?
(Achtung, bin nur Laie...) _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...: |
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gotto FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 19.06.08, 12:12 Titel: Re: Sturz betrunken zur Musterung |
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udek hat folgendes geschrieben:: | Was für Chancen bzw. Risiken drohen Person A,
wenn sie sich zur Musterung bringen lässt und während der Fahrt eine Flasche Wodka trinkt und somit sturz betrunken zur Musterung erscheint? |
Risiken
Außerdem noch: das und das... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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Carlton FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 391 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 20.06.08, 06:35 Titel: |
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Zitat: | [quote="Jella"]Ein neuer Termin? |
Natürlich ein neuer Termin !
(was manche Leute eigentlich glauben, wie blöd ein Musterungsbeamter,- Arzt sein soll ?!
Als ob die nicht mittlerweile jedwede Art kennen, womit einige junge Herren versuchen, sich vom Wehrdienst drücken zu können, tztztz)
_________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 20.06.08, 08:14 Titel: |
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Wenn von dem Musterungsbeamten ein Alkoholismus unterstellt würde (angenommen, er fällt darauf ein), dann würde man vielleicht ausgemustert werden.
Der Musterungsbeamte würde diese Tatsache an die Führerscheinzulassungsstelle weiter geben, die dann wahrscheinlich zurecht Zweifel an der Tauglichkeit zum Führen eines KFZ bekommen würde und eine MPU anordnet. _________________ Geist ist Geil! |
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udek FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.01.2007 Beiträge: 138
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Verfasst am: 20.06.08, 14:16 Titel: |
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Und wenn Person A gar keinen Führerschein hat??? Und zu jedem Termin betrunken kommt??? |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 20.06.08, 14:45 Titel: |
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udek hat folgendes geschrieben:: | Und wenn Person A gar keinen Führerschein hat??? Und zu jedem Termin betrunken kommt??? | Mir würde diese Version gefallen: Die Feldjäger werden gerufen. Diese lochen den zur Musterung geladenen ein, bis er wieder nüchtern ist, um anschliessend die Musterung durchzuführen! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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windalf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 20.06.08, 14:49 Titel: |
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Zitat: |
Und wenn Person A gar keinen Führerschein hat??? Und zu jedem Termin betrunken kommt???
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Mir war so als ob man das Ausmustern mitlerweile einfacher haben kann indem man sich die entsprechenden Ateste besorgt... Da die sowieso nicht wissen wohin
Zitat: |
Dann gibt es sicher noch andere Möglichkeiten für die Kreiswehrersatzämter. Ich stelle jedoch eine gewisse Informationsresistenz des TE fest. Der TE sollte einmal darüber nachdenken, was er mit der letzten Aussage zum Ausdruck bringen will.
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Die Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Es ist bisher eine einfache Frage gewesen die erweitert wurde. Die Antwort wie sich das genau entwicklt wird vermutlich keiner kennen
Zitat: |
Man kann nicht immer besoffen sein.
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Also ich bin gerade in der Nähe vom Berliner Zoo. Ich müsste nicht lange suchen um ein Gegenbeispiel zu finden. _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 20.06.08, 15:27 Titel: |
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Volker13 hat folgendes geschrieben:: | @karli,
die feldjäger können noch gar nicht tätig werden, weil die Wehrüberwachung mit erfolgter Musterung beginnt. Insoweit besteht überhaupt keine hoheitliche Befugnis.
| Ja, ich weis! Sorry for Spam! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 20.06.08, 22:03 Titel: |
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Adromir hat folgendes geschrieben:: | Wenn von dem Musterungsbeamten ein Alkoholismus unterstellt würde (angenommen, er fällt darauf ein), dann würde man vielleicht ausgemustert werden.
Der Musterungsbeamte würde diese Tatsache an die Führerscheinzulassungsstelle weiter geben |
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt eine derartige Meldung? _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 20.06.08, 22:15 Titel: |
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Hatten wir letztens erst.. bin gerade zu faul zum suchen _________________ Geist ist Geil! |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 20.06.08, 22:18 Titel: |
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Doch noch gefunden:
Zitat: |
§ 25 WPflG Personalakten ungedienter Wehrpflichtiger
Auskünfte an Stellen außerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung dürfen nur mit Einwilligung des Wehrpflichtigen erteilt werden, es sei denn, dass zwingende Gründe der Verteidigung, die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter höherrangiger Interessen Dritter dies erfordern |
_________________ Geist ist Geil! |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 20.06.08, 22:40 Titel: |
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Zitat: | zwingende Gründe der Verteidigung, die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter höherrangiger Interessen Dritter |
Welcher dieser Gründe berechtigt zur Meldung an die FSST? _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 20.06.08, 22:51 Titel: |
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jensl669 hat folgendes geschrieben:: | Welcher dieser Gründe berechtigt zur Meldung an die FSST? |
Adromir hat folgendes geschrieben:: | die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter höherrangiger Interessen Dritter |
_________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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ZetPeO FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 20.06.08, 23:13 Titel: |
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Zitat: | die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter höherrangiger Interessen Dritter |
Das kann doch nicht ernst gemeint sein.
Diese Formulierung und die hier vertretene Auslegung würde ja sogar eine Mitteilung an einen Arbeitgeber rechtfertigen.
Fehlt nur noch das man auch noch das Nato- Hauptquartier verständigt.
Das klingt ja als ob die Sicherheit Deutschlands in Gefahr wäre, weil einer
besoffen zur Musterung erscheint.
Eine entsprechende Weiterleitung an die Führerscheinzulassungsstelle, oder an wen auch immer womöglich dann auch noch mit Konsequenzen,
sind für mich ein klarer Fall von Willkür im Amt, übler Nachrede und Verleumdung.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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