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Sturz betrunken zur Musterung
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udek
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Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 18:38    Titel: Sturz betrunken zur Musterung Antworten mit Zitat

Was für Chancen bzw. Risiken drohen Person A,
wenn sie sich zur Musterung bringen lässt und während der Fahrt eine Flasche Wodka trinkt und somit sturz betrunken zur Musterung erscheint?
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Jella
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Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 1010
Wohnort: s´Allgäu :D

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ein neuer Termin?

(Achtung, bin nur Laie...)
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...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...:
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 12:12    Titel: Re: Sturz betrunken zur Musterung Antworten mit Zitat

udek hat folgendes geschrieben::
Was für Chancen bzw. Risiken drohen Person A,
wenn sie sich zur Musterung bringen lässt und während der Fahrt eine Flasche Wodka trinkt und somit sturz betrunken zur Musterung erscheint?


Risiken

Außerdem noch: das und das... Cool
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 06:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
[quote="Jella"]Ein neuer Termin?


Natürlich ein neuer Termin !

(was manche Leute eigentlich glauben, wie blöd ein Musterungsbeamter,- Arzt sein soll ?!
Als ob die nicht mittlerweile jedwede Art kennen, womit einige junge Herren versuchen, sich vom Wehrdienst drücken zu können, tztztz)


Winken
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Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen Winken
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn von dem Musterungsbeamten ein Alkoholismus unterstellt würde (angenommen, er fällt darauf ein), dann würde man vielleicht ausgemustert werden.
Der Musterungsbeamte würde diese Tatsache an die Führerscheinzulassungsstelle weiter geben, die dann wahrscheinlich zurecht Zweifel an der Tauglichkeit zum Führen eines KFZ bekommen würde und eine MPU anordnet.
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Geist ist Geil!
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udek
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn Person A gar keinen Führerschein hat??? Und zu jedem Termin betrunken kommt???
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

udek hat folgendes geschrieben::
Und wenn Person A gar keinen Führerschein hat??? Und zu jedem Termin betrunken kommt???
Mir würde diese Version gefallen: Die Feldjäger werden gerufen. Diese lochen den zur Musterung geladenen ein, bis er wieder nüchtern ist, um anschliessend die Musterung durchzuführen! Sehr böse
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Und wenn Person A gar keinen Führerschein hat??? Und zu jedem Termin betrunken kommt???

Mir war so als ob man das Ausmustern mitlerweile einfacher haben kann indem man sich die entsprechenden Ateste besorgt... Da die sowieso nicht wissen wohin

Zitat:

Dann gibt es sicher noch andere Möglichkeiten für die Kreiswehrersatzämter. Ich stelle jedoch eine gewisse Informationsresistenz des TE fest. Der TE sollte einmal darüber nachdenken, was er mit der letzten Aussage zum Ausdruck bringen will.

Die Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Es ist bisher eine einfache Frage gewesen die erweitert wurde. Die Antwort wie sich das genau entwicklt wird vermutlich keiner kennen

Zitat:

Man kann nicht immer besoffen sein.

Also ich bin gerade in der Nähe vom Berliner Zoo. Ich müsste nicht lange suchen um ein Gegenbeispiel zu finden.
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
@karli,

die feldjäger können noch gar nicht tätig werden, weil die Wehrüberwachung mit erfolgter Musterung beginnt. Insoweit besteht überhaupt keine hoheitliche Befugnis.
Ja, ich weis! Mit den Augen rollen Sorry for Spam! Verlegen
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Wenn von dem Musterungsbeamten ein Alkoholismus unterstellt würde (angenommen, er fällt darauf ein), dann würde man vielleicht ausgemustert werden.
Der Musterungsbeamte würde diese Tatsache an die Führerscheinzulassungsstelle weiter geben

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt eine derartige Meldung?
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hatten wir letztens erst.. bin gerade zu faul zum suchen
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Doch noch gefunden:
Zitat:

§ 25 WPflG Personalakten ungedienter Wehrpflichtiger
Auskünfte an Stellen außerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung dürfen nur mit Einwilligung des Wehrpflichtigen erteilt werden, es sei denn, dass zwingende Gründe der Verteidigung, die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter höherrangiger Interessen Dritter dies erfordern

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Jens L
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
zwingende Gründe der Verteidigung, die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter höherrangiger Interessen Dritter

Welcher dieser Gründe berechtigt zur Meldung an die FSST?
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

jensl669 hat folgendes geschrieben::
Welcher dieser Gründe berechtigt zur Meldung an die FSST?
Adromir hat folgendes geschrieben::
die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter höherrangiger Interessen Dritter

_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter höherrangiger Interessen Dritter

Geschockt Das kann doch nicht ernst gemeint sein.
Diese Formulierung und die hier vertretene Auslegung würde ja sogar eine Mitteilung an einen Arbeitgeber rechtfertigen.
Fehlt nur noch das man auch noch das Nato- Hauptquartier verständigt.
Das klingt ja als ob die Sicherheit Deutschlands in Gefahr wäre, weil einer
besoffen zur Musterung erscheint.

Eine entsprechende Weiterleitung an die Führerscheinzulassungsstelle, oder an wen auch immer womöglich dann auch noch mit Konsequenzen,
sind für mich ein klarer Fall von Willkür im Amt, übler Nachrede und Verleumdung.


Gr.
ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

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