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schüler als aushilfe nur auf 50 tage im jahr beschränkt?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 17:54    Titel: schüler als aushilfe nur auf 50 tage im jahr beschränkt? Antworten mit Zitat

guten tag,

ich bin ein 17 jähriger schüler der zur zeit die 12te klasse besucht.

neben der schule arbeite ich als aushilfe in einem betrieb. die arbeitszeiten belaufen sich auf 4 stunden /tag und durchschnittlich 3 tage pro woche.

mein chef kam auf mich zu und sagte das wir als aushilfe nur 50 tage im jahr arbeiten dürfen, weil wir sonst steuer und abgabenpflichtig würden uns sich unsere anstellung im vergleich zu einer vollzeitkraft nicht mehr lohnen würde.

ich weiß nur das wir als aushilfe nicht mehr als 52 stunden bzw. 400€ im monat arbeiten dürfen.

gibt es wirklich die grenze von 50 tagen im jahr? wenn ja, gibt es ausnahmen und die möglichkeit ein dauerhaftes beschäftigungsverhältnis neben der schule einzugehen?

bitte alle antworten mit quellenangabe versehen damit ich das belegen kann.

DANKE IM VORRAUS
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 19:37    Titel: Re: schüler als aushilfe nur auf 50 tage im jahr beschränkt? Antworten mit Zitat

Bei einer Dauerbeschäftigung mit 400 Euro müßte der Arbeitgeber 25 % Abgaben zahlen, und das will er offensichtlich nicht. Bei der 50-Tage-Regelung muß er das nicht. Deshalb ist es klüger, nach Ablauf der 50 Tage einen anderen Schüler zu nehmen.
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Claudi
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 19:43    Titel: Re: schüler als aushilfe nur auf 50 tage im jahr beschränkt? Antworten mit Zitat

Genau.
Die Beschäftigung mit Arbeitsentgelt bis zu 400,00 EUR ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. In dieser sind vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung abzuführen sowie noch irgendein Pauschalbeitrag.

Bei Dir liegt eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung vor. Sie ist auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet. Dies muss auch von vornherein im Arbeitsvertrag stehen. In dem Fall sind dann keinerlei Abgaben abzuführen. Es gibt allerdings für die monatliche Arbeitszeit sowie für die Höhe des Arbeitsentgelts keine Grenze.

Das lohnt sich besonders für Arbeitgeber.

Liebe Grüße
Claudi
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.04, 09:00    Titel: Re: schüler als aushilfe nur auf 50 tage im jahr beschränkt? Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei Dir liegt eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung vor. Sie ist auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet. Dies muss auch von vornherein im Arbeitsvertrag stehen.


da wir keinen arbeitsvertrag haben( wurde mehr oder weniger direkt nach dem kurzen vorstellen(5minuten) ans arbeiten gesetzt) und ich darauf erst letzte woche hingewiesen wurde, das es diese 50 tage regel gibt, besteht das die möglichkeit den arbeitgeber dazu zu zwingen für die bisherige geleistete arbeit steuern und abgaben abzuführen und die 50 arbeitstage quasi in einem neuen arbeitsvertrag erst zur geltung bringt oder kann so etwas rückwirkend geändert werden? (dann wären meine 50 tage nämlich so gut wie abgearbeitet)[/quote]
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 09:27    Titel: Re: schüler als aushilfe nur auf 50 tage im jahr beschränkt? Antworten mit Zitat

Wenn kein schriftlicher Vertrag vorhanden ist, bist du unbefristet eingestellt. Aber soweit erkennbar, wohl noch nicht länger als 6 Monate. Deshalb kann der Arbeitgeber problemlos kündigen. Die Möglichkeit in diesem Betrieb 2005 noch einmal 50 Tage zur arbeiten kannst du dann vergessen.

Es mag schon sein, daß vielleicht nachträglich Abgaben fällig werden, aber wenn es der Arbeitgeber geschickt anstellt, zahlst du die weitgehend selbst. Er könnte z.B. bemerken daß du keine Lohnsteuerkarte vorgelegt hast und deshalb Steuerklasse 6 fällig ist.
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Claudi
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 17:36    Titel: Re: schüler als aushilfe nur auf 50 tage im jahr beschränkt? Antworten mit Zitat

Ich würde das ja mal Schwarzarbeit nennen.

Das mit den 50 Tagen kommt nämlich ohne Arbeitsvertrag nicht in Frage, weil dies wie gesagt dort drin stehen muss.

So müsste dein Arbeitgeber eigentlich rückwirkend Beiträge und sonstige Abgaben zahlen.

Liebe Grüße
Claudi
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.04, 17:50    Titel: Re: schüler als aushilfe nur auf 50 tage im jahr beschränkt? Antworten mit Zitat

Wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, gilt das mündlich abgemachte. Vertrag ist Vertrag, den muss ich im Nromalfall nicht schriftlich festhalten. Allerdings empfiehlt es sich aus Beweisgründen, denn so wird im Regelfall Aussage gegen Aussage stehen. Was im Endeffekt dazu führen kann, dass das gesetzlich festgelegte gilt, aber nicht muss.
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Claudi
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 18:09    Titel: Re: schüler als aushilfe nur auf 50 tage im jahr beschränkt? Antworten mit Zitat

Dachte, wenn ein Arbeitsverhältnis mehr als 1 Monat besteht, muss das schriftlich festgehalten werden.

Aber wie du siehst, bringt dir der mündliche Vertrag wenig, wenn du fasz zu spät von den 50 Tagen erfahren hast.

Wenn du mehr als 50 Tage arbeitest, ist das für mich trotzdem Schwarzarbeit...
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