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ich habe vor einiger zeit einen 1er (Wortsperre: Firma) als dienstwagen geleast, nun stellt sich heraus das es sich bei dem wagen um einen "unfallwagen handelt.
ich wurde im vorfeld nicht mundlich und auch nicht schriftlich über diese tatsache informiert, sondern habe dies durch eigene recherche herausgefunden.
welche möglichkeiten bieten sich mir in dieser situation und wie definiert sich der Begriff unfallwagen?
bei dem unfall des dienstwagen waren teile der karosserie verzogen.
Mit der Finanzierungsalternative Leasing hat das Problem garnichts zu tun. Als erstes muß festgestellt werden, ob der ursprüngliche Kaufvertrag aufgelöst werden kann, bevor der nachgelagerte Finanzierungsvertrag gekündigt werden kann.
Ob es ein Unfallwagen ist, wird nur ein vereidigter Sachverständiger für das Kfz-Wesen feststellen können. Also beauftragen. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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