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Vitus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.07.2005 Beiträge: 42
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Verfasst am: 19.06.08, 13:17 Titel: Fremdes Fahrrad absichtlich beschädigt wer haftet ? |
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Hallo.
Folgendes : Während der Schulpause "verschönert" ein 14 Jähriger das Fahrrad einer
Klassenkameradin mit Goldlack und wird erwischt .
Das Fahrrad ist ruiniert .
Wer haftet für den Schaden ?
Der Stiefvater hat zur Zeit Nullkurzarbeit und die Mutter ist Hausfrau und hat kein eigenes
Einkommen , so das eine Erstattung durch die Eltern nicht möglich ist.
Können Schadenersatzforderungen eingeklagt werden ?
Wenn dere 14 Jährige angezeigt wird , was währen die Folgen ?
Mit 14 ist man doch Strafmündig oder?
vielen Dank für die Antworten. |
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Jella FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.10.2007 Beiträge: 1010 Wohnort: s´Allgäu :D
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Verfasst am: 19.06.08, 13:27 Titel: |
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Vorsicht, Laienmeinung!
Darf ich fragen, warum das Fahhrad ruiniert ist?
Ich verstehe das Ärgerniss wirklich, aber man kann doch weiterhin damit fahren?
Eine Wertminderung verstehe ich, aber ein ruiniertes Fahhrad ist für mich eines, das nicht mehr fahren kann.
In wie weit die Eltern haftbar sind oder der "Bösewicht" kann ich leider nicht beurteilen. Ein Neulakieren wäre vielleicht günsiger und auch eine Möglichkeit...
Aber das sind nur meine Ideen und meine Meinung
Lieben Gruß _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...: |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 19.06.08, 13:30 Titel: |
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| Starfrechtlich ist das eine Sachbeschaedigung. Zivilrechtlich kann man verlangen, dass der Schaden ersetzt wird. Einen entsprechenden Titel kann man 30 Jahre lang durchsetzen. |
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Zafilutsche FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 19.06.08, 14:02 Titel: Re: Fremdes Fahrrad absichtlich beschädigt wer haftet ? |
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| Vitus hat folgendes geschrieben:: | | Das Fahrrad ist ruiniert . |
Wie schon geschrieben. Ruiniert ist etwas anderes. Aber eine Sachbeschädigung bleibt.
| Vitus hat folgendes geschrieben:: | | Wer haftet für den Schaden ?. | Der Verursacher.
| Vitus hat folgendes geschrieben:: | | Der Stiefvater hat zur Zeit Nullkurzarbeit und die Mutter ist Hausfrau und hat kein eigenes Einkommen ... | Das ist weitestgehend bedeutungslos.
| Vitus hat folgendes geschrieben:: | | Können Schadenersatzforderungen eingeklagt werden ?. | Klares Ja. (Titel ist 30 Jahren vollstreckbar)
Auch hier besteht neben dem Zivilrecht auch das Strafrecht. Allerdings wird ein Strafverfahren wegen "Nicht öffentlichem Interesse" eingestellt.
| Vitus hat folgendes geschrieben:: | | Wenn der 14 Jährige angezeigt wird , was wären die Folgen ?. |
Wenn ein 14 Jähriger immer wieder "auffällig" werden würde, könnte mal ein Richter Sanktionsmaßnahmen aussprechen.
| Vitus hat folgendes geschrieben:: | | Mit 14 ist man doch Strafmündig oder? | Man geht davon aus, das 14 Jährige wissen, das eine Sachbeschädigung folgen haben wird. Es könnte aber auch eine Geistige Einschränkung vorliegen oder der Entwicklungsstand stark von anderen gleichaltrigen abweichen. Das müßte aber schon per Gutachten nachgewiesen werden.
Vieleicht wäre aber eine gütliche Einigung mit dem Geschädigten möglich? Miteinander sprechen kann das Leben deutlich leichter machen. |
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gotto FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Vitus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.07.2005 Beiträge: 42
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Verfasst am: 19.06.08, 14:18 Titel: |
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Wie sich nachträglich herausgestellt hat ist das Fahrrad wohl auch demoliert worden .
Die Aussage des Geschädigten ist klar.
Entweder die Eltern(Mutter,Stiefvater) bezahlen ein neues Fahrrad oder es droht eine
Anzeige (Sachbeschädigung , Diebstahl)
Müssen die Eltern des 14 jährigen für den Schaden aufkommen ?
Eine Verletzung der Aufsichtpflicht liegt ja nicht vor . |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 19.06.08, 14:28 Titel: |
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| Vitus hat folgendes geschrieben:: | Müssen die Eltern des 14 jährigen für den Schaden aufkommen ?
Eine Verletzung der Aufsichtpflicht liegt ja nicht vor . |
Sie sollten wirklich mal gotto´s Links lesen! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Vitus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.07.2005 Beiträge: 42
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Verfasst am: 19.06.08, 14:31 Titel: |
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Danke für die Antworten .
Die Links kamen während ich geschrieben habe ... |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 19.06.08, 15:00 Titel: |
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| Ich würde mich auch nicht all zu sehr auf die Aussage verlassen, eine klare vorsätzliche Sachbeschädigung würde wegen mangelndem öffentlichen Interesse nicht weiter verfolgt. Gerade bei haranwachsenden Jugendlichen sehen das viele Staatsanwaltschaften heute - aus völlig richtigen pädagogischen Gründen - deutlich humorloser, als noch vor ein paar Jahren. Diese Sache ist keineswegs harmlos. |
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Vitus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.07.2005 Beiträge: 42
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Verfasst am: 19.06.08, 15:28 Titel: |
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Ich bin selber für einen deutlichen Denkzettel .
Der 14 Jährige kommt keineswegs aus einem "schwachen sozialen Umfeld" .
Auf Grund verschiedener Umstände sind die Eltern aber nicht in der Lage irgend Etwas zu bezahlen .
Ein paar richtig harte Sozialstunden würde da schon Helfen.
Die Schule belohnt den Jungen noch mit einer Woche Schulverweis .
Da freuen sich die Kids doch mehr als das es was nutzt ....  |
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Zafilutsche FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 19.06.08, 15:36 Titel: |
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| Vitus hat folgendes geschrieben:: | Entweder die Eltern(Mutter,Stiefvater) bezahlen ein neues Fahrrad oder es droht eine Anzeige (Sachbeschädigung , Diebstahl)
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Richtiger müßte es heissen: Es folgt eine Schadenersatzforderung und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. (Das "entweder ... oder " , hört sich nicht so dolle an)
Eine Schadenersatzforderung könnte sein: Ein neues Fahrrad oder eine neue Lackierung mit Austausch (Ersatz) der demolierten Bauteile. Je nach dem wie alt das demolierte Rad war, könnte ein Bruchteil des Neuwertes eingehalten werden. Andererseits könnte der geschädigte seine tatsächlichen Kosten (z.B Busfahrkarten, Anwaltskosten u.s.w.) dem "Schädiger" als Schadenersatzleistung in Rechnung stellen und fordern. Ob die Forderungen dann gerechtfertigt sind oder nicht, steht wiederum auf einem anderen Blatt. |
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