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Wohnen im Außenbereich/umgebautes Bauernhaus

 
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Nicole1978
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.06.08, 18:22    Titel: Wohnen im Außenbereich/umgebautes Bauernhaus Antworten mit Zitat

Hallo!

Haben folgendes Problem:

Wir wohnen seit 9 Jahren zur Miete im Außenbereich in einem umgebauten Bauernhaus. In diesem Haus befinden sich 3 Wohnungen, Vermieter wohnt hier auch. Nun ist der Landkreis (wohne in Niedersachsen) an uns Mieter herangetreten, dass wir dort unberechtigterweise wohnen und wir ausziehen müssen. Strafe zahlen mussten wir auch schon. Begründung: § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO und NBauO § 61 Abs. 1

Der Wohnraum wurde 1999 genehmigt, der Stall wurde zu Wohnraum umgebaut.
Anscheinend ist es so, dass im Außenbereich in einer ehem. Landwirtschaft nur Familienmitglieder wohnen dürfen. Wir würden aber gerne hier wohnen bleiben. Gibt es irgendwelche Gerichtsurteile, die uns hoffen lassen?

Danke euch im voraus für die Antworten. Wir sind wirklich verzweifelt!
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 22.06.08, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ob § 35 Abs. 4 des Baugesetzbuchs weiterhelfen kann, müsste bei der Bauaufsichtsbehörde abgeklärt werden.
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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