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Was könnte man in so einem angenommenen Fall machen?
Ein Käufer gibt ein Notbook, innerhalb der Gewährleistungsfrist wegen eines Mangels beim zuständigen Händler ab. Der Händler schickt das Gerät an die zuständige Herstellerfirma.
Einige Tage später sendet der Händler dem Käufer den Kostenvoranschlag der Reparaturfirma zu mit den Obtionen, die Summe zu überweisen, das Gerät nach Bezahlung der Versandkosten unrepariert zurückzunehmen oder es kostenlos entsorgen zu lassen.
Die Begründung, das die Gewährleistung vom Hersteller nicht übernommen wird ist, dass der Mangel durch mechanische Einwirkung entstanden sei. Was, laut Händler, nur durch angeblich unsachgemäße Behandlung des Notbooks durch den Käufer entstanden sein könnte.
Der Käufer hat das Gerät immer pfleglich behandelt und und ist sich sicher, dass er nicht den Schaden verursacht hat.
Der Händler erklärt, dass für ihn die Aussage des Herstellers gilt. Müsste der Käufer jetzt wirklich die Reparatur bezahlen?
Mechanische Einwirkungen sind in der Regel sichtbar. Z.B. Kratzer, Risse oder Bruchstellen. Lassen Sie sich diese Stelle/Stellen doch zeigen.
Wie lange liegt der Kauf zurück? Waren die Angeführten mechanischen Beschädigungen von aussen sichtbar? Warum wurde dann nicht sofort bei Gefahrübergang (Inbetriebnahme) das Gerät reklamiert?
Man könnte annehmen,dass als Fehler ein defektes Mainboard angegeben wurde und in einem späteren Kostenvoranschlag, dass die Netzwekbuchse gebrochen ist (was für einen Laien nicht erkennbar ist) und das der Käufer von Beginn an schon leichte Probleme hatte aber vermutete , dass der Fehler beim Internetanbieter oder an einem defekten Kabel liegen könnte. Als er das abgeklärt hatte und die Probleme sich verstärkten, konnte der Fehler nur noch am Notebook liegen. Das Notebook ist 5 Monate alt.
kann einer in diesem fiktiven Fall eine Auskunft geben?
Meiner Persönlichen Meinung nach müste innerhalb der ersten 6 Monate der Hersteller bzw der Verkäufer den Nachweis bringen das er ein mangelfreies Notebook ausgeliefert hat. Daher werden sicherlich fertig montierte Geräte geprüft und die Ergebnisse dokumentiert. Ich würde also davon ausgehen, das der Hersteller spezifische Testläufe gemacht hat. Bei Steckverbindungen könnten Zugbeanspruchungen zu Schäden führen. Daher könnte es also gut möglich sein das der Mangel erst später auftauchte und noch nicht bei der Übergabe vorlag.
Ich persönlich würde mit dem Hinweis der schwierigen Beweislage nocheinmal mit dem Händler sprechen. Vieleicht sieht er nach Rücksprache doch eine Möglichkeit auf Kulanzbasis etwas machen zu können. Das ist nur meine persönliche Meinung.
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