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Durch ein Gespräch fiel auf, dass ein Bekannter, der 2 Kamine in Betrieb hat, für den Kaminkehrer weniger bezahlt als wir mit einem.
Die Rücksprache mit dem Kaminkehrer hat ergeben, dass die letzten 10 Jahre 2 Kamine abgerechnet wurden, obwohl nur einer in Betrieb is (und auch nur einer gekehrt wurde).
Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass zwar zwei Kamine vorhanden sind, aber nur einer in Betrieb ist. Es wurde 10 Jahre lang für eine Leistung bezahlt, die nie erbracht wurde. Nachdem mehrfach darauf hingewiesen wurde dass nur ein Kamin in Betrieb ist wurde davon ausgegangen, dass der zu zahlende Betrag für einen Kamin anfällt.
Meine Frage ist nun, wie es in diesem Fall bei einer Rückzahlung bezüglich Verjährung aussieht? Verjährt der Anspruch auf Rückzahlung? Wenn ja nach wievielen Jahren?
Sinnvoll wäre es, erstmal mit dem Kaminkehrer zu sprechen. Bereicherungsrechtlich könnte das zu viel bezahlte Geld zurückgefordert werden, allerdings mit einer Verjährungszeit von 3 Jahren.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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