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mal angenommen, eine Reha-Klinik "verleihe" an ihre Patienten Fahrräder gegen Gebühr (also eher eine Miete).
Wäre es sinnvoll, sich hier einen Haftungsausschluß von den Patienten unterschreiben zu lassen? So nach dem Motto: Die Nutzung des Fahrrades erfolgt auf eigene Gefahr. Es bestehen keine Rechts- und Haftungsansprüche gegenüber der Klinik.
Ist das nicht sowieso unwirksam sowas? Die gesetzliche Haftung kann ich doch dadurch nicht ausschliessen oder?
§535 BGB & §536a BGB Ich denke nicht, daß man Diese §§ im Rahmen einer vertragliche Abmachung ausschliessen kann.
M.E. haftet der Vermieter für Mängel, die er zu vertreten hat. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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