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insolvenz - was nun?

 
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ins2008
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 12:00    Titel: insolvenz - was nun? Antworten mit Zitat

ein einzelunternehmer hat das ganze jahr versucht seine kleinfirma zu sanieren und zu retten. entlassungen, sowie einsparungen und bereits ausgehandetlte ratenzahlungen mit lieferanten waren das ergebnis. dennoch sieht er nun keine möglichkeit mehr zu überleben, da ihm auch alle kredite mangels sicherheiten (keine eigenen immobilien und lebensversicherung) versagt bleiben. nun stellen sich ihm und seiner frau folgende fragen:
1. wie muss er nun vorgehen? wo muss er sich hinwenden?
2. seine frau erhält ab 1.7. alg, darf er alg2 beantragen? hat er da möglcihkeiten das zu erhalten, denn nur vom alg der frau kann die familie mit 2 kindern ja nicht leben. darf er sich noch geld aus der firma für privates herausnehmen?
3. soll er jetzt erst mal gar nix mehr zahlen, um masse zu sammeln, abzuwarten bis alle noch offenen aufträge erfüllt und diese einnahmen eingegangen sind, und alle dafür notwendigen materialrechnungen eingegangen sind um somit einen gesamtüberblick zu erhalten?
4. muss er sein gewerbe jetzt abmelden, oder zu einem festgelegten tag (beispiel 30.7.) oder bleibt das gewerbe bestehen, bis er alle "schulen" bezahlt hat?
5. ganz allgemein - gibt es irgendwo eine anlaufstelle wo man sich überhaupt erkundigen kann, wie man sich jetzt verhalten muss?
Wie ist denn die Rechtslage in dem Fall?
Kann mir jemand weiterhelfen?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand die Richtung weisen kann.
Vielen lieben dank dafür!
ins2008
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
5. ganz allgemein - gibt es irgendwo eine anlaufstelle wo man sich überhaupt erkundigen kann, wie man sich jetzt verhalten muss?


Man kann z.B. eine öffentliche Schuldnerberatung ansprechen, oftmals jedoch verbunden mitg langen Wartezeiten.
Schneller geht es über den Anwalt des Vertrauens, der jedoch im Insolvenzrecht "fit" sein sollte. Das Honorar für eine Erstberatung hält sich in Grenzen und kann vorab angefragt werden.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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ins2008
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

also so einfach ist es wohl doch nicht,

meine erfahrung:
-von hwk an schuldnerberatung des landkreises verwiesen worden
-telefonische terminvereinbarung - termin 2 tage später (sehr kurzfristig)
-aber: die haben gesagt, sie sind nur für privatschuldner und privatinsolvenz zuständig, nicht aber für selbstständige
-aber: trotzdem den insolvenzantrag mitbekommen, kurz erklärt bekommen

auf meine frage, wie sich selbstständige verhalten müssen, hieß es nur, dass man direkt zum amtsgericht zur geschäftsstelle gehen muss, denen das dann quasi sagt, das man nicht mehr zahlungsfähig ist, und die einem dann den antrag geben, allerdings ohne hilfestellungen

fazit:
nun ist so ein antrag nicht weiter wild, scheinbar
und vielleicht ist es ab einer bestimmten summe, und vielleicht auch bei bestimmten inventar (grundstücken, usw) nötig einen anwalt einzuschalten
generell gesehen wird es wohl kaum einen herrn zwegat (rtl) geben, der einem da so schön aus der patsche hilft, wenn man eben selbstständig ist!

wir haben antrag allein ausgefüllt, nix zu verlieren, nix zu veräußern da
und dann geht das nu seinen gang

trotzdem danke für den hinweis.
B.
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