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Verfasst am: 17.06.08, 08:32 Titel: Gewinn während der Insolvenz
Wie ist es eigentlich mit Gewinne ? Sagen wir Person A ist insolvent, spielt jedoch Lotto und gewinnt tatsächlich. _________________ Schönen Gruß von Rosale
Da ich keine richtige Frage erkenne kann, oder darauf hoffe, dass diese vernünftig formuliert wird, lege ich einfach mal meine persönliche Meinung dar.
Wäre ich in dieser Situation, würde ich mich über den Gewinn freuen, weil:
- ich endlich meine Gläubiger bedienen kann, die wegen mir Schaden nehmen
- ich endlich wieder "solvent" bin, dass Insolvenzverfahren somit hoffentlich
abgeschlossen ist
- evtl. auch ein wenig für mich über bleibt
- ich nun hoffentlich gelernt habe, mit Geld umzugehen, und den restlichen Gewinn nicht
sofort verprassen würde oder sogar wieder Schulden mache
Ich würde nicht den Gewinn verheimlichen, da:
- wegen mir anderen Menschen schon genug Leid widerfahren wäre
- dies womöglich auch negative Folgen auf den verlauf des Insolvenzverfahrens hätte,
da so etwas glücklicherweise immer irgendwie rauskommt
Nun noch eine Frage:
Was möchte A genau wissen?
- Was passiert, wenn A den Gewinn verschweigt
- Was passiert, wenn A den Gewinn angibt?
- darf er ihn behalten, wird er den Gläubigern gegeben und A ist seine Schulden los?
- Oder haben Sie noch andere Fragen?
im laufenden Insolvenzverfahren
-> massezugehörig und abzuführen
in der sog. Wohlverhaltensphase (nach Aufgebung des Insolvenzverfahrens)
-> nach herrschender Meinung wird solches Neuvermögen nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst und somit fällt ein Lottogewinn dem Schuldner gänzlich zu.
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 634 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.06.08, 09:38 Titel:
Eine Frage, die tatsächlich in der Praxis mal auftaucht:
Fall 1. Klient in der Insolvenzphase des Restschuldbefreiungsverfahrens gewinnt bei einem Spendenmarathon ein Auto. Das Auto wurde zur Masse gezogen, da aufgrund der Namensnennung des Kienten beim Spenden dieser Gewinn eindeutig zgeordnet werden konnte.
Fall 2: Klient gewinnt in der Wohlverhaltensperiode (auch bei einem Spendenmarathon) ein Haus. Freude ist groß, könnte er auch behalten, allein das Grundstück fehlt. Aufgrund der Gewinnnebenbedingungen kam es leider zu keiner Gewinnübergabe.
Fazit: Man sollte vorher überlegen, ob und wie man sich an Glückspielen beteiligt. _________________ Hat Ihnen der Beitrag gefallen: Drücken Sie auf den grünen Punkt. Wenn nicht, vergessen Sie es.
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