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Ausschluss aus Unterricht rechtens?
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der_jungspund
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 16:39    Titel: Ausschluss aus Unterricht rechtens? Antworten mit Zitat

Hallo

hat in der BRD ein Lehrer das Recht einen Schüler komplett auszuschliessen von dieser Unterrichts Stunde, wenn er sich verspätet, oder wenn er seine Unterlagen nicht dabei hat?

Ich spiele damit auf den Grundsatz der Chancengleichheit und Fairniss an, denn damit wird ihm ja die Möglichkeit genommen, etwas wichtiges zu lernen und sich wie seine Mitschüler auf eine Klausur vorzubereiten, denn auch leicht verspätet und ohne Buch kann man hören, aufpassen, beim Nachbarn mitlesen etc...
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jungspund,

im Prinzip ja.

Wenn der Schüler meint, dass die Maßnahme nicht verhältnismäßig war, kann er sich beim Klassenlehrer beschweren. Wenns der Klassenlehrer war, dann beim Schulleiter.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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der_jungspund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

auf welchem Recht beruht das?

Wieso ist das kein Verstoß gegen die Chancengleicheit/Fairness?
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jungspund,

auf der pädagogischen Freiheit eines Lehrers.

Die Chancengleichheit besteht darin, dass jeder Schüler die Chance hat, am Unterricht teilzunehmen, wenn er pünktlich kommt und seine Arbeitsmittel dabei hat.

Schöne Grüße
Kurt
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larissaberger
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Auch die pädagogische Freiheit eines Lehrers hat ihre Grenzen.
Vielleicht wäre es sinnvoll zu erfahren, ob das ganze wiederholt passiert ist oder ob der Schüler regelmäßig verspätet und ohne Material zur Schule kommt.

Falls es das erste Mal war, finde ich das ganze ein wenig übertrieben vom Lehrer.
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CWisnewski
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 10:15    Titel: Re: Ausschluss aus Unterricht rechtens? Antworten mit Zitat

der_jungspund hat folgendes geschrieben::
Ich spiele damit auf den Grundsatz der Chancengleichheit und Fairniss an, denn damit wird ihm ja die Möglichkeit genommen, etwas wichtiges zu lernen und sich wie seine Mitschüler auf eine Klausur vorzubereiten, denn auch leicht verspätet und ohne Buch kann man hören, aufpassen, beim Nachbarn mitlesen etc...


Diese Ausführung finde ich als angehender Lehrer und aktiver Nachhilfelehrer recht kühn, fast schon beleidigend. Wenn der Schüler doch so großen Wert darauf legt etwas Wichtiges lernen zu können, dann ist wohl zu erwarten, daß er zumindest vollständig ausgerüstet und vor allem pünktlich zum Unterricht erscheint.

Das verstehe ICH unter Fairness.

Im Übrigen kann man da gar nicht früh genug einschreiten; wer später im Job wiederholt zu spät kommt oder Arbeitsmaterialien vergißt kriegt eher früher als später nen Tritt... Ist doch besser, wenn man's jetzt lernt.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr pädagogische durch Verspätungen entstandene Wissenlücken durch Auschluss vom Unterricht zu vergrößern. Für einige Schüler dürfte das ggf. sogar eher einen Anreiz darstellen vorsätzlich zu spät zu kommen...

Zitat:

daß er zumindest vollständig ausgerüstet

Vom Sportunterricht abgesehen ist das "Hauptarbeitsmittel" meiner Wahl immer der Kopf gewesen. Werden da in den Schulen neuerdings nur "Arbeitszombies" gezüchtet?
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CWisnewski
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Aber aber, wer sagt denn, daß die versäumte Zeit nicht durch anschließendes Nachsitzen nachgeholt wird?

Und was das Hauptarbeitsmittel angeht; mit dem Kopf kann man zwar viel, aber nicht alles machen. Zudem stören "vergessliche" und verspätete Schüler den Unterricht und mindern so die Qualität für alle.

Aber das ist ja auch gar nicht der Punkt, mich regte nur dieses scheinheilige Geseier mit der "Chancengleichheit" auf.
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Sehr pädagogische durch Verspätungen entstandene Wissenlücken durch Auschluss vom Unterricht zu vergrößern.

Das kann man so sehen. Je nach dem, wie und wie oft sich das Zuspätkommen gestaltet, kann man zugunsten des Restes der Klasse natürlich auch eine fortgesetzte Störung des Unterrichtes unterbinden. Das vergrößert zwar die Wissenslücken des Störers, verkleinert aber die aller anderen…

Edit:
Upps, da war CWisnewski schneller.

Zitat:
mich regte nur dieses scheinheilige Geseier mit der "Chancengleichheit" auf.
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Herzliche Grüße
Kormoran
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neleabels
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Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

der_jungspund hat folgendes geschrieben::
auf welchem Recht beruht das?


Wie schon erwähnt, auf dem Recht des Lehrers, nach seiner fachlichen Einschätzung angemessene pädagogische Maßnahmen zu ergreifen, um ein bestimmtes Fehlverhalten negativ zu sanktionieren. In diesem Fall wird dem Schüler die Gelegenheit gegeben, im gesicherten Raum der Schule zu erlernen, dass die Pflicht zu Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und Gewissenhaftigkeit einzuhalten ist. Wenn es dem Schüler gelingt, diese Selbstverständlichkeiten zu erlernen, wird ihm das im späteren Berufsleben Vorteile verschaffen und der Lehrer hat seine pädagogische Pflicht erfüllt.

Zitat:
Wieso ist das kein Verstoß gegen die Chancengleicheit/Fairness?


Ich kann darin keinen Verstoß gegen die Chancengleicheit erblicken. Dass der Schüler durch seine Nachlässigkeit verpassten Unterricht selbstständig und mit größeren Mühen nachholen muss, ist halt die unangenehme Konsequenz, die den Lernanstoß auslösen soll.

Es wäre überhaupt sinnvoll, wenn der Schüler sich jetzt nicht in irgendwelchen pubertären Grundsatzfabulierungen, die Rechtsphilosophie ähneln sollen, ergehen würde, sondern lieber ein beratendes Gespräch mit dem Kollegen sucht, damit er erstens demonstriert, dass er zu reifem und verantwortungsvollem Verhalten in der Lage ist und sich zweitens über Strategien beraten lässt, mit denen er leichter Fehler wie "Verschlafen" oder "Vergessen" in den Griff bekommt.

Nele
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Ich kann darin keinen Verstoß gegen die Chancengleicheit erblicken. Dass der Schüler durch seine Nachlässigkeit verpassten Unterricht selbstständig und mit größeren Mühen nachholen muss, ist halt die unangenehme Konsequenz, die den Lernanstoß auslösen soll.

Das heisst dann also in Umkehrschluss, dass es akzeptabel ist wenn ein guter Schüler der das schon alles kann ständig zu spät kommt. Geht in richtung Uni...
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der_jungspund
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man mal betrachtet wie Oft eine Lehrkraft zu spät kommt... Warum werden diese dann nicht für zu spät kommen bestraft? Verrückt

Ist es möglich dagegen zu klagen? Gegen wen geht dann die Klage? Gegen die Schule?
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wenn man mal betrachtet wie Oft eine Lehrkraft zu spät kommt... Warum werden diese dann nicht für zu spät kommen bestraft? Verrückt

Ist es möglich dagegen zu klagen? Gegen wen geht dann die Klage? Gegen die Schule?


Ruhig Brauner... Smilie

aber

Zitat:

In diesem Fall wird dem Schüler die Gelegenheit gegeben, im gesicherten Raum der Schule zu erlernen, dass die Pflicht zu Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und Gewissenhaftigkeit einzuhalten ist.

In dem Zusammenhang fällt mir nur ein "Quod licet Iovi, non licet bovi"... Pünktlich sein muss immer nur der Rangniedere. Den Ranghöheren interssiert es im Arbeitsleben überaupt nicht und den meisten ist es auch scheiss egal. Von wegen Vorbild und ähnlichem... das interessiert überhaupt niemanden. Wer es sich erlauben kann zu spät zu kommen tut es einfach...

Wenn man das auf Schüler und Lehrer übertragen möchte könnte man sogar drüber nachdenken ob nicht sogar der Schüler zu spät kommen darf und der Lehrer nicht.

Wenn man denn in Dienstleistungsmentalität denkt... und wenn man irgend etwas noch mehr lernen sollte als Pünktlichkeit, dass ist es was Dienstleistung bedeutet...
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neleabels
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Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
In dem Zusammenhang fällt mir nur ein "Quod licet Iovi, non licet bovi"... Pünktlich sein muss immer nur der Rangniedere. Den Ranghöheren interssiert es im Arbeitsleben überaupt nicht und den meisten ist es auch scheiss egal. Von wegen Vorbild und ähnlichem... das interessiert überhaupt niemanden. Wer es sich erlauben kann zu spät zu kommen tut es einfach...

Wenn man das auf Schüler und Lehrer übertragen möchte könnte man sogar drüber nachdenken ob nicht sogar der Schüler zu spät kommen darf und der Lehrer nicht.

Wenn man denn in Dienstleistungsmentalität denkt... und wenn man irgend etwas noch mehr lernen sollte als Pünktlichkeit, dass ist es was Dienstleistung bedeutet...


Ich strenge mich sehr an, nicht unpünktlich in meinen Unterricht zu kommen - ab und zu stehen dem aber andere dringende dienstliche Verpflichtungen entgegen, die sich nicht innerhalb einer Fünfminuten-"Pause" erledigen lassen. In diesem Fall entschuldige ich mich bei meinen Schülern für mein Zuspät-Kommen und erkläre kurz den Grund - aber ich rechtfertige mich nicht vor ihnen.

Eine der Lehrerfunktionen ist die des Erziehens (auch in den Rechtsvorschriften, z.B. in der ASchO, festgehalten.) Wenn ich Jugendliche erziehen soll, begegne ich ihnen nicht auf gleich auf gleich auf Augenhöhe sondern aus einer Position der Autorität. Dazu kommt der Unterschied im Lebensalter und in der beruflichen Bildung. Rechtlich bestätigt wird dieses Hierarchiegefälle sowohl durch den Auftrag der Bewertung, die mir der Dienstherr auferlegt, und durch die Disziplinarmöglichkeiten, die er mir in die Hand gibt -- ich weiß auch ehrlich überhaupt nicht, was daran problematisch sein soll; das Hierarchiegefälle zwischen mir und meinen Schülern ist auch nicht anders als das zwischen Schreinermeister Müller und seinen Stiften. Was meinst du, was der erzählen würde, wenn du ihm erklärst, dass die Berufsausbildung, die er seinen Lehrlingen bietet, eine Dienstleistung an Kunden ist?

Nele

P.S. Oder was Meister Müller seinem Stift erzählen würde, wenn der sich darüber beschwert, dass er zu spät kommt? Smilie Mal im Ernst, es ist doch wohl ein bisschen besser, wenn Jugendliche vernünftiges Benehmen in der Schule lernen und nicht in eine pubertäre Reflex-Diskutiererei verfallen, wenn es wirklich wichtig ist. Das kommt bei Ausbildern und Personalern nämlich nicht so gut an...
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn man das auf Schüler und Lehrer übertragen möchte könnte man sogar drüber nachdenken ob nicht sogar der Schüler zu spät kommen darf und der Lehrer nicht.


ja, man könnte sogar darüber nachdenken ob der Schüler überhaupt kommen muss Mit den Augen rollen

Pünktlichkeit im Schulbetrieb ist eben mal unerlässlich, weil durch unpünktlichkeit und damit verbundenen Störungen alle leiden. In einer Klassengemeinschaft kann man eben nicht kommen und gehen wie mal lustig ist, sollte sich auch aus der Schulordnung ergeben.

Gruß roni
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