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Rückgaberecht?!

 
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Lucaya
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.06.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 10:19    Titel: Rückgaberecht?! Antworten mit Zitat

Hallo liebe Leute,

ich habe folgendes Problem.
Also ich habe mir gestern(20.Juni2008) in einem kleinen Computergeschäft ein Netzteil gekauft. Nach dem ich es zu hause anschließen wollte stellte ich fest, dass es wegen der nicht passenden Stecker nicht klappt. Also bin ich heute morgen(21.juni2008) Zum Laden zurück gegangen und wollte das Netzteil zurückgeben und mein Geld wiederhaben. Und beharrte auf meine 14tägiges Rückgaberecht.

Doch der Verkäufer weigerte sich. Und sagte sowas von Nicht Innergeschäftlichen und so etwas. Ich habe mich zu hause mal das Rückgaberecht angeschaut und gehe in dem ganze Paragraphenwald verloren. Weder vestehe ich den Test noch finde ich einen Präsidenzfall.

Darum bitte ich hier um Hilfe. Ich habe satte 59€ ausgegeben für ein Gerät welches ich nun nicht Nutzen kann und will.


Wie ist die Rechtslage?



Vielen Dank schonmal

gruß
Lucaya
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Lucaya hat folgendes geschrieben::
Und beharrte auf meine 14tägiges Rückgaberecht.

Da haben Sie auf etwas beharrt, was es nicht gibt Geschockt

Es gibt kein generelles 14tägiges Rückgaberecht.
Lediglich bei Fernabsatzverträgen gibt es dieses. Normalerweise sind Veträge einzuhalten. Wenn im stationären Handel mängelfreie Ware zurückgenommen wird, ist das reine Kulanz des VK.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Verbraucherrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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DefPimp
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2007
Beiträge: 377
Wohnort: Geistig und körperlich: Hessen

BeitragVerfasst am: 22.06.08, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Moin.

Ich frag mich gerade, wie genau Sie das Netzteil beschrieben haben, das Sie benötigen. Normalerweise gehe ich als Laie davon aus, dass mir das passende Teil in die hand gegeben wird, wenn ich meine technische Ausstattung genau schildere. Hat denn der Verkäufer Ihnen dieses Teil als passend für ihren PC verkauft? Wenn ja, dann fehlt in diesem Fall meiner Meinung nach eine zugesicherte Eigenschaft des Geräts. Womit eine Mängelrüge doch möglich wäre.

Da Sie das passende Netzteil wahrscheinlich immer noch benötigen, schlage ich Ihnen vor, sich mit dem Händler auf einen Umtausch gegen das passende Teil zu einigen. Das macht den geringsten Ärger für beide Seiten.

Mfg DefPimp
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Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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