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Eintragung von Fehlzeiten im Grundschulzeugnis

 
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SchwarzeKatz
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 19:16    Titel: Eintragung von Fehlzeiten im Grundschulzeugnis Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Land: Baden-Württemberg
Mein Sohn besucht die 2. Klasse einer Grundschule. Er hat ca. 2 Monate die Schule nicht besucht (Dezember 07 - Januar 08). Er hatte die Schule komplett verweigert. Es kam für mich aus heiterem Himmel und traf uns total unvorbereitet. Ich habe schnell versucht bei Psychologischen Beratungsstellen Hilfe zu bekommen. Ich habe auch in der Schule nach Gründen gesucht und war immer in Kontakt mit den Lehrer. Dort erhielt ich nur Schulterzucken.

Ich wurde auch mit meinem Kind in der Kinder- und Jugendpsychatrie vorstellig mit dem Ergebnis: kindliche Fantasie.

Meine Kind nannte ein konkretes Vorkommnis (ein Unfall) welcher eine große Angst in ihm auslöste und über zwei Monate sei Leben und Verhalten komplett beeinflusste. Ich hatte aber das Gefühl dies wurde nie konkret zur Kenntnis genommen. Mein Sohn wurde mit verschiedenen psychologischen Erste-Hilfe-Maßnahmen versucht wieder zum Schulbesuch zu "zwingen, was komplett fehlschlug. Erst als ich, mit wiederwilligem Einverständnis der Schule, meinen Sohn über zwei Wochen teilweise im Unterricht begleitet, wurde es besser. Das Problem hat sich jetzt erledigt und er geht wieder in die Schule (aber nicht mehr so unbeschwert wie früher).

Nun habe ich erfahren, dass dies Fehlzeiten im Zeugnis der Grundschule stehen werden. Mit dem Zusatz "er hat sich aber wieder gut in die Klassengemeinschaft eingefügt".
Meine Frage: Darf oder vielmehr muß dieser "Fehlzeitraum" im Zeugnis aufgenommen worden und wie konkret muss/darf es beschreiben werden. Kann ich dies verhindern?

Die Klassenlehrerin stellt es nun so hin, dass von mir keine Rückmeldungen kamen was der Grund für sein Verhalten war. Ich hatte jedoch die Rektorin sowie die Klassenlehrerin soweit es ging von jedem Schritt den ich machte in Kenntnis gesetzt. Auch habe ich ihnen das Ergebenis mitgeteilt, nämlich, dass keiner weiss (auch nicht die Psychologen) was letztendlich dazu geführt hat. Viellmehr hatte ich mich von der Schule im Stich gelassen geführt. Die Rektorin suchte erst den direkten Kontakt zu mir, nach Aufforderung des Schulamtes.

Vielen Dank im Voraus für Antworten.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 21:38    Titel: Re: Eintragung von Fehlzeiten im Grundschulzeugnis Antworten mit Zitat

SchwarzeKatz hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Land: Baden-Württemberg
Mein Sohn besucht die 2. Klasse einer Grundschule. Er hat ca. 2 Monate die Schule nicht besucht (Dezember 07 - Januar 0Cool.
[...] Das Problem hat sich jetzt erledigt und er geht wieder in die Schule (aber nicht mehr so unbeschwert wie früher).
Gut gemacht.

Zitat:
Nun habe ich erfahren, dass dies Fehlzeiten im Zeugnis der Grundschule stehen werden. Mit dem Zusatz "er hat sich aber wieder gut in die Klassengemeinschaft eingefügt".
Das ist nichts negatives.
Zitat:
Meine Frage: Darf oder vielmehr muß dieser "Fehlzeitraum" im Zeugnis aufgenommen worden und wie konkret muss/darf es beschreiben werden.
Bedaure, die Antwort finde ich nicht im Internet. Die Rechtsgrundlage heißt "Zeugnisse, Halbjahresinformation und Schulbericht - Verwaltungsvorschrift vom 3. Januar 2002"; die finde ich aber nur als kostenpflichtigen Link. Je nach Bundesland müssen Fehlzeiten im Zeugnis auftauchen.
Zitat:
Kann ich dies verhindern?
Warum und wozu? Und wie viel Aufwand ist es Ihnen wert? Spätestens, wenn das Kind sein Versetzungszeugnis in die 5. Klasse in Händen hält, interessiert sich kein Mensch mehr für das Zeugnis der 2. Klasse. Die Eltern erhalten das Original des Zeugnisses, irgendwo im Schularchiv verstaubt eine Kopie - und das war's. Ein Zeugnis der 2. Klasse muss weder zum Übertritt auf eine weiterführende Schule vorgelegt werden, noch einem potentiellen Arbeitgeber. In einem halben oder ganzen Jahr ist dieses Zeugnis so "wichtig" wie der Discounter-Prospekt von vor 3 Wochen. Und wegen so einem "Klopapier mit Zahlen", wie wir als Schüler gespottet haben, großen Aufwand treiben? Das muss doch nicht wirklich sein, oder?

Zitat:
Die Klassenlehrerin stellt es nun so hin, dass von mir keine Rückmeldungen kamen was der Grund für sein Verhalten war. Ich hatte jedoch die Rektorin sowie die Klassenlehrerin soweit es ging von jedem Schritt den ich machte in Kenntnis gesetzt. Auch habe ich ihnen das Ergebenis mitgeteilt, nämlich, dass keiner weiss (auch nicht die Psychologen) was letztendlich dazu geführt hat. Viellmehr hatte ich mich von der Schule im Stich gelassen geführt. Die Rektorin suchte erst den direkten Kontakt zu mir, nach Aufforderung des Schulamtes.
Ich lese daraus: Schulamt ist informiert, steht auf Seite der Eltern. Gut. Das Verhalten der Schule ist/war zweifelhaft/kritikwürdig; das Verhältnis Eltern-Schule belastet.

Bitte überlegen, was dem Kind nutzt und was ihm schadet. Hilft es dem Kind, wenn die Eltern der Schule gegenüber "sauer" sind (und sei es noch so berechtigt)? Braucht das Kind das zur Aufarbeitung? Oder hilft es dem Kind eher, wenn Gras über die Sache wächst? Ich weiß es nicht, denn ich kenne das Kind nicht. Aber - meine eigene Erfahrung - wenn die Eltern zur Auffassung kommen, dass diese Zeugnisbemerkung eher unwichtig ist, dann ist sie dem Kind auch eher unwichtig. Immerhin steckt ein Lob darin: "er hat sich aber wieder gut in die Klassengemeinschaft eingefügt".

Wenn die Eltern den Blick des Kindes auf das Lob richten und das Kind positiv bestärken "toll gemacht, hast du gut hinbekommen, weiter so!", dann ist allen glaub' ich mehr geholfen, als mit einer rechtlichen Auseinandersetzung um ein Stück Papier, nach dem demnächst ohnehin keiner mehr fragen wird.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo SchwarzeKatz,
Zitat:
Darf oder vielmehr muß dieser "Fehlzeitraum" im Zeugnis aufgenommen worden und wie konkret muss/darf es beschreiben werden.
Darf schon, muss nicht. Ermessensspielraum von Klassenlehrer und Schulleiter.

§ 6, Abs. (4) Notenbildungs-Verordnung hat folgendes geschrieben::
Unter Bemerkungen können Aussagen zu häufigen Fehlzeiten gemacht werden.
Dies gilt nicht für Abgangs-, Abschluss- und Prüfungszeugnisse.


Zitat:
Kann ich dies verhindern?
War das Kind während der Fehlzeiten schriftlich entschuldigt?
Ich sehe keine Begründung, warum eine ordentlich entschuldigte Fehlzeit in der 2. Klasse ins Zeugnis eingetragen werden sollte. Die Schulleiterin wird wohl eine haben. Ob man beim beschriebenen Stand der Kratzbürsten-Kommunikation versuchen sollte, darüber zu reden, kann ich nicht beurteilen. Reden hilft oft, aber nicht immer.

Zitat:
ein konkretes Vorkommnis (ein Unfall) welcher eine große Angst in ihm auslöste
In welchem Zusammenhang steht der Unfall mit der Schule?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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