Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Autorechtschutz aber seit 3 Jahren kein Auto
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Autorechtschutz aber seit 3 Jahren kein Auto

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
armin5000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 31.01.05, 15:51    Titel: Autorechtschutz aber seit 3 Jahren kein Auto Antworten mit Zitat

Hallo,

habe seit 3 Jahren kein Auto mehr aber immer noch eine Aoto-Rechtschutzversicherung. Habe es immer versäumt zu kündigen. Jetzt meine Frage: muss ich die überhaupt bezahlen auch wenn ich kein Auto habe? Hatte der Versicherung auch schon vor einem Jahr mitgeteilt das ich kein Auto habe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 31.01.05, 16:28    Titel: Re: Autorechtschutz aber seit 3 Jahren kein Auto Antworten mit Zitat

armin5000 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

habe seit 3 Jahren kein Auto mehr aber immer noch eine Aoto-Rechtschutzversicherung. Habe es immer versäumt zu kündigen. Jetzt meine Frage: muss ich die überhaupt bezahlen auch wenn ich kein Auto habe? Hatte der Versicherung auch schon vor einem Jahr mitgeteilt das ich kein Auto habe.

Das hat zwar mehr etwas mit Vericherungsrecht zu tun, aber ja sich musst du zahlen. Mit dem Besitz eines Autos hat das nichts zu tun. Ich kenne zwar deinen Vertrag nicht, nehme aber an, dass du auch mit einem Fremden Auto versichert wärst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.01.05, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein entsprechender Vertrag besteht, muß auch gezahlt werden.
(Miete müssen Sie ja auch zahlen, wenn Sie nie in die Wohnung einziehen.)

Eine bloße Mitteilung an die RV, man besäße kein Auto (mehr), wird auch nicht als Kündigung auszulegen sein.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte aber den Vertrag ändern und somit ein paar € sparen, wenn man kein eignes Fahrzeug besitzt und nur fremde Fahrzeuge bewegt, kommt halt immer darauf an, was man für einen Vertrag genau sein Eigen nennt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lara II
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 327

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Als der Wagen meiner Mutter vor einem Jahr auf mich umgemeldet wurde, wurde ihre Rechtsschutzversicherung anstandslos und ohne weitere Kündigungsfrist annulliert.Sie mußte das nicht einmal schriftlich erledigen, ein Anruf genügte. Mag aber sein, daß das aus reiner Kulanz so gehandhabt wurde.
_________________
Gruß
Lara

Ich bitte um Verständnis, daß ich mich nur an Diskussionen hier im Forum beteilige und daher keine an mich versandten Privaten Nachrichten beantworte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt immer darauf an um welche Art von Verkehrs-RS es sich handelt.

Es gibt unterschiedliche Tarife auf dem Markt, hier nur mal 3 Beispiele des Marktführers im RS, hier auch nur der Teil für Verkehrs RS:

- Verkehrs RS 1+ :
Für alle Fahrzeuge der Familie (Antragsteller, Partner und minderjährige Kinder)

- Verkehrs RS nach § 21 Abs. 1:
Für einen Pkw, Kombi, Omnibus bis 9 Sitze, ein Campingfahrzeug, Wohnmobil.

Wobei hier jedes weitere Fahrzeug nachversichert werden muß !!!

Fahrer-Rechtsschutz :
Für Einzelpersonen ohne Fahrzeug

Darüber hinaus gibt es dann noch die sogenannten Kombi-Pakete in denen teilweise der Verkehrs RS mit eingeschlossen ist .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.