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An wen zahlt Versicherung bei Leasingfahrzeug?

 
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joe90
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.06.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 13:23    Titel: An wen zahlt Versicherung bei Leasingfahrzeug? Antworten mit Zitat

Hallo.
Ich habe eine Frage zum Thema Schadensregulierung bei Leasingfahrzeugen. Mein Fahrzeug (Bj. 2005) wurde zerkratzt und ich habe den Schaden meiner Versicherung gemeldet (auch Polizei, Az. bekommen usw.). Die Vollkasko übernimmt den Schaden, will aber vom LG eine Bestätigung bzw. ein Schreiben, wo der Schaden behoben werden soll, bzw. an wen das Geld gezahlt werden soll. Ich möchte mir das Geld (abzgl. Steuer) überweisen lassen und den Schaden selbst beheben lassen, da ich das Fahrzeug nach Ende des Leasingvertrages ohnehin kaufen werde. Kann ich eine Zahlung der Summe an mich verlangen? Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank,

Joe90
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherung ist verpflichtet, den Eigentümer des Fahrzeuges (und das ist die Leasinggesellschaft) über den Schaden und die damit entstehenden Reparaturkosten zu informieren. Im Normalfall wird die Leasinggesellschaft die Versicherung anweisen, den Rechnungsbetrag für die Reparaturkosten an die entsprechende Reparaturwerkstatt zu überweisen. Nur dann ist sichergestellt,daß die Reparatur auch ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Der Leasingnehmer hat hier keine Ansprüche. Allenfalls wird ihm die sogenannte "merkantile Wertminderung" entweder sofort erstattet oder später bei der Restwertabrechnung. Die ist ein Ausgleich für den Wertverlust.
_________________
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