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Der Sohn einer Bekannten hat diese Woche in Chemie seine Chemiemappe (Abschriften im Unterricht) dem Lehrer zur Kontrolle vorlegen müssen. Da er seinen Hefter unregelmäßig geführt hat, hat seine Mutter den Hefter vervollständigt, Seiten ordentlich abgeschrieben ect.. Nun bekam er den Hefter heute wieder mit der Bemerkung, daß dies als Täuschung gilt und hat die Note 6 bekommen. Ist dies zulässig? Wo steht geschrieben, daß eine Dritte Person den Hefter, welcher dem Schüler gehört und keine Arbeit ist, ausschließlich von dem Schüler zu führen ist? Wo kann man dazu etwas nachlesen? Das Bundesland ist Niedersachsen.
War vorher bekannt, dass die Mappe bewertet wird?
Falls ja dürfte es ja wohl selbstverständlich sein, dass nur die eigene Leistung des Schülers zu bewerten ist. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
An einer Sonderschule für Körperbehinderte ist diese Vorgehensweise rechtswidrig, weil die Schüler z. T. nur eingeschränkt schreiben können. An der Grundschule ist das ebenfalls rechtswidrig, weil "Chemie" da nicht im Lehrplan steht.
Die rechtlichen Regelungen sind hier nachzulesen bzw. verlinkt:
http://www.mk.niedersachsen.de/master/C385394_N12409_L20_D0_I579.html _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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