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Lorille noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.06.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 20.06.08, 12:51 Titel: Leidiges Thema GEZ |
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Hallo Community,
ich habe mal eine Frage. Im Oktober 2007 bin ich aus dem gemeinsamen Haushalt von mir und meinem (Noch-)Ehemann ausgezogen und zu meinem neuen Lebensgefährten gezogen. GEZ im alten Haus lief auf meinen Namen. Ich habe die GEZ telefonisch informiert dass ich dort nicht länger lebe und alle Geräte im Haus verbleiben - so dass sie bitte über meinen Ehemann abrechnen. Dies wurde mir so zugesagt und ich erhielt auch keine Rechnungen mehr von der GEZ. Nun erhalte ich in meiner neuen Wohnung eine Rechnung für das gesamte bisherige Jahr 2008. Mein Lebensgefährte ZAHLT hier allerdings regelmäßig seine GEZ-Gebühren. Ich selbst bin nicht im Besitz eines gebührenpflichtigen Geräts. Dies habe ich der GEZ mitgeteilt, die beharren allerdings bisher auf Zahlung da ich mein Gerät nicht abgemeldet hätte (was ich nicht brauche, da das Gerät in Betrieb im alten Haus ist). Sie berechnen also ein Gerät, welches NICHT existiert unter meinem Namen... ich bin sehr ratlos und hoffe hier auf Tips wie ich der, in meinen Augen, unberechtigten Zahlung entgehen kann... ich habe kein gebührenpflichtiges Gerät...
Danke - Eure Lorille |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 20.06.08, 13:19 Titel: Re: Leidiges Thema GEZ |
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| Lorille hat folgendes geschrieben:: | | Ich habe die GEZ telefonisch informiert dass ich dort nicht länger lebe und alle Geräte im Haus verbleiben.... |
Nur: das können Sie vermutlich nicht beweisen
Deshalb zum x-ten Mal: Abmeldung von Geräten bei der GEZ nur schriftlich und nur auf den dafür vorgesehenen Vordrucken. Anders klappt es i. d. R. nicht.
Also: schnellstmöglich in oben beschriebener Weise abmelden (rückwirkend geht es im Übrigen nicht) und der Dinge harren, die von der GEZ kommen  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 20.06.08, 13:21 Titel: |
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Da die Geräte nicht abgemeldet wurden, geht die GEZ richtigerweise davon aus, dass sie weiter zum Empfang bereit gehalten werden. Auch wer nicht im Haus wohnt, kann dort Geräte zum Empfang bereithalten.
Der richtige Weg wäre gewesen: Umzugsmeldung an die GEZ mit der neuen Anschrift, gleichzeitig Mitteilung, dass alle Geräte des neuen Haushalts unter der Teilnehmernummer xyz (neuer Lebensgefährte) bereits angemeldet sind und (wichtig!) dass keine weiteren eigenen Empfangsgeräte (Kfz, Arbeitsplatz etc.) bereitgehalten werden.
Sollte man jetzt vielleicht noch so machen - geht aber eben nicht mehr rückwirkend.... |
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Lorille noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.06.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 20.06.08, 13:24 Titel: |
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| Ja... abgemeldet sind die "Geräte" ja nun - zu 06/2008... aber ich soll halt nachzahlen... es kann doch nicht rechtens sein dass dies nicht rückwirkend möglich ist - das macht mich so wütend. Zumal die Geräte ja dort verblieben sind und auch BEZAHLT werden von meinem Ehemann... so ist es ja Betrug wenn Geräte berechnet werden die schlichtweg nicht Existent sind... Ich könnte weinen vor Wut! |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 20.06.08, 13:38 Titel: |
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Auch ich halte die GEZ für eine mafiöse kriminelle Vereinigung. Von Freundschaft kann gewiss nicht die Rede sein, - aber man muss den Leuten zu Gute halten, dass sie auf die Unmöglichkeit der rückwirkenden Abmeldung bei jeder sich bietenden Gelegenheit aufmerksam machen. Es ist nahezu unmöglich, irgendeinen Text von denen zu lesen, ohne dass man das hinterher weiß. Nicht minder deutlich weisen sie darauf hin, dass die Gebührenpflicht erst endet, wenn man keine Geräte mehr hat UND sie auch abgemeldet hat.
So bestimmt es übrigens das Gesetz und nicht die GEZ.
Also ich wünsche jedem einzelnen da die Krätze an den Hals, - aber hier sind sie wohl unschuldig.  |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 20.06.08, 14:13 Titel: |
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Eventuell lässt sich ja mit einem Schreiben an die zuständige Rundfunkanstallt bewegen. Klar ist aber, dass die dann am Ende das Geld vom Ex haben wollen (wenn der denn selbst nicht angemeldet hat)
Ich frage mich gerade ob es nicht sogar ggf. Zivilrechtlich dann einen Anspruch gegen den Ex geben könnte _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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flokon FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2007 Beiträge: 1569 Wohnort: Witten/Ruhr
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Verfasst am: 20.06.08, 17:09 Titel: |
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| windalf hat folgendes geschrieben:: | Eventuell lässt sich ja mit einem Schreiben an die zuständige Rundfunkanstallt bewegen. Klar ist aber, dass die dann am Ende das Geld vom Ex haben wollen (wenn der denn selbst nicht angemeldet hat)
Ich frage mich gerade ob es nicht sogar ggf. Zivilrechtlich dann einen Anspruch gegen den Ex geben könnte |
Wieso?
Laut TE :
| Zitat: | | Zumal die Geräte ja dort verblieben sind und auch BEZAHLT werden von meinem Ehemann |
Sind die Geräte doch anscheinend ordnungsgemäss auf seinen Namen angemeldet und es wird dafür bezahlt. |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 20.06.08, 17:46 Titel: |
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@flokon
Ja ja, mea culpa, war die Geschichte mit "Wer lesen kann ist klar im Vorteil"...
Trotzdem würde mich interessieren ob man irgendwie einen zivilrechtlichen Anspruch draus ableiten könnte, wenn dem nicht so wäre _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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