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Verfasst am: 20.06.08, 22:31 Titel: Re: Rücktrittrecht bei Sofort-Kaufen einer Onlineauktion
bavarianeagle hat folgendes geschrieben::
Greift hier das Fernabsatzgesetz?
Nein, daß gibt es nicht mehr
Der §312d BGB könnte greifen, aber auch nur, wenn der Verkäufer Unternehmer und keine Privatperson ist. _________________ Geist ist Geil!
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