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Angenommen der A steigt in seine lokale Straßenbahn, um eine endliche Anzahl n von Stationen zu fahren.
Da er an dem Tag nicht nur diese n Stationen zu fahren plant, sondern den Tag über allein und auch mit Freunden unterwegs sein will, möchte er eine Mehrpersonen-Tageskarte lösen.
Das notwendige Münzgeld hat er dabei, aber nicht genau passend (sagen wir, er kann 10 1-EUR-Münzen aufbringen für eine 9,50-EUR-Karte).
Der Automat verlangt aber passende Zahlung. (Alternativ könnte man konstruieren, der Automat lasse den letzten EUR nicht zu oder ... oder ...)
Fragen:
1. Ist der Bahnbetreiber bezüglich der Zahlung im Annahmeverzug? Wenn ja, mit welchen Rechtsfolgen? Könnte, überspitzt gesprochen, der Fahrgast bis zum Ziel immer wieder die Zahlung versuchen (anbieten) und dürfte dann bei Ankunft aussteigen, ohne bezahlt zu haben?
Oder wäre die rechtliche Konsequenz, der Betreiber (durch seinen Automaten) habe das Angebot abgelehnt und der Fahrgast wäre an den Willen "ich verkaufe dir nur eine normale Karte" gebunden?
2. Wäre der A verpflichtet, sich ggfs. von anderen Fahrgästen passendes Wechselgeld zu beschaffen? Was, wenn das fehlschlägt? Wer wäre ggfs. in der Beweispflicht?
3. Wäre der A verpflichtet, eine "kleinere" Fahrkarte nur für die n Stationen zu lösen und sein Glück mit der Tageskarte woanders zu versuchen?
(Gehen wir mal davon aus, die Beförderungsbedingungen seien die einer typischen Großstadt.)
PS. Nein, kein konkreter Fall, aber ich habe mir die Gedanken vor ein paar Jahren mal gemacht und jetzt fiel es mir wieder ein. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Im Allgemeinen sagt man doch, dass in einem Automaten das Angebot bzw. die Annahme eines Angebots bedingt ist, nämlich dahingehend, dass genug Ware vorhanden ist, dass der Automat richtig bedient wird und insbesondere die richtigen Münzen eingeworfen werden und der Automat ordnungsgemäß funktioniert.
An der zweiten Voraussetzung fehlt es hier, da keine Münzen von dem für das Ticket erforderlichen Wert eingeworfen werden.
Folglich ist auch noch kein Vertrag zustandegekommen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 20.06.08, 16:02 Titel:
Danke.
Andere Konstruktion:
Opa C versucht, das 9,50-EUR-Ticket mit 50-Cent-Münzen zu bezahlen. Der Automat hat aber einen Timeout, der so eingestellt ist, daß nach, sagen wir, 60 Sekunden ein nicht beendeter Zahlvorgang abgebrochen wird. Opa C schafft es nicht, in 60 Sekunden 19 50-Cent-Münzen einzuwerfen.
Schuld von C oder der Bahn? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ihr geht davon aus, dass ein Automat in der Straßenbahn nur als "Zusatzangebot" gilt, weil man die Fahrkarten eigentlich am Schalter oder an der Haltestelle kaufen muss. Das stimmt aber nicht immer. Es gibt Straßenbahnhaltestellen, an denen man keine Tickets bekommen kann. Für solche Fälle würde ich den Annahmeverzug des Bahnbetreibers bejahen. Es kann dem A m.E. nicht zugemutet werden, auswendig zu lernen, in welchem Straßenbahnwagen welche Münzen nötig sind. Ein Kontrahierungszwang dürfte bei öffentlichen Verkahrsmitteln bestehen. Bestenfalls für den Bahnbetreiber wäre zulässig, dass der Automat dann die 9,5€-Fahrkarte für 10€ verkauft und kein Rückgeld gibt. Aber ich bin mir nicht sicher. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.06.08, 11:38 Titel:
I-user hat folgendes geschrieben::
Es kann dem A m.E. nicht zugemutet werden, auswendig zu lernen, in welchem Straßenbahnwagen welche Münzen nötig sind.
Noch anders: in dem Fall, der damals meine Überlegungen begründet hat, war die Konstellation "es muß passend bezahlt werden" ein nicht vorhersehbarer Sonderfall, da normalerweise Automaten *immer* wechseln. In dem Fall war wohl die Wechselgeldmenge des Automaten so gering, daß er nur passende Zahlungen annehmen wollte. Auch damit muß ein Fahrgast IMO nicht rechnen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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