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Wurde betrogen :-(

 
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619
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 10:01    Titel: Wurde betrogen :-( Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum, ich habe mich mit einem Forummitglied geeinigt, ein paar Artikel zu tauschen. Wir haben einen Kaufvertrag abgeschlossen, dieser sieht so aus:

[Link zu Kaufvertrag gelöscht by Mod]

Er hat meinen Artikel schon längst erhalten, aber ich habe sein Paket noch nie gesehen.
Im ICQ-Chat schrieb er mir, er habe das Paket schon abgeschickt, aber er kann mir keinen Paketschein vorweisen (angeblich verloren).


Wie ist die Rechtslage?
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Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.


Es bedankt sich für die Beachtung

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(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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619
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Betroffener: Person A
Betrüger: Person B

Person A tauscht mit Person B Artikel aus. Beide schließen einen Kaufvertrag ab, mit folgendem Inhalt:

- Namen, Wohnhaft, Lieferadrese, Email
- Tauschgegestände, Lieferumfang

Bedingungen:
- Die Tauschgegenstände sind in technisch einwandfreiem Zustand
- Beide Parteien verpflichten sich die genannten Tauschgegenstände unverzüglich an die jeweiligen Parteien zu versenden.
- Die Schriftform des Vertrags wird durch Übersendung per Email an die jeweilige Partei gewahrt.

Beide haben unterschrieben.

Person A versendet das Paket am 31.05.08 (Vertrag wurde am 29.05.08 abgeschlossen) und Person B erhält das Paket am 02.06.08. Person A wartet bis heute vergeblich auf das Paket von Person B. Person B hat angeblich den Paketschein verloren, und kann ihn nicht Vorweisen.

Wie ist die Rechtslage?
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ausgehend von einem Tausch zwischen zwei Verbrauchern, müsste jeder Verbraucher zumindest nachweisen, dass er das Paket verschickt hat. A könnte B eine angemessene Frist zur Lieferung setzen und nach Verstreichen der Frist vom Vertrag zurücktreten sowei bei Verschulden Schadenersatz verlangen.

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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619
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Person A kann einen Beleg vorlegen, Person B nicht, Frist läuft heute um 0 Uhr ab,

sollte Person A zum Anwalt oder sofort Anzeige erstatten?
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde den Anwalt vorziehen.

Grüße
KurzDa
_________________
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nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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619
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

ist auch beides möglich?
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

619 hat folgendes geschrieben::
ist auch beides möglich?
Ja

Aber was wollen sie erreichen?
Das übliche "Strafrecht und Zivilrecht sind 2 verschiedene Paar Schuhe"

Zivilrechtlich = zum Rechtsanwalt gehen = auf Herausgabe, Schadensersatz usw .. klagen. Das zielt darauf ab, dass man was zurückbekommt vom Gegner.

Strafrechtlich = Anzeige bei den Behörden. Selbst wenn B nun wegen Betruges angeklagt und sogar verurteilt wird, hat A da garnix von. OK, Rachegelüste vielleicht befriedigt, aber Geld zurück oder die Waren bekommen hat er davon nicht.

Er steht sich dann eher noch schlechter, da B nun erstmal die Geldstrafe bezahlen wird, als dem A Schadensersatz zu zahlen.

hws
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619
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 14.06.08, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Okay dankeschön, was ist in dem Fall, wenn Person B, die Gegenstände gar nicht bestitzt? Kann dann Person A die Neupreise der Artikel verlangen?, Person A musste außerdem über 2 Wochen warten, was kann Person A als Schadensersatz maximal verlangen?

Gruß
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Er muss Schadensersatz leisten. Eben den Schaden, den A angeben / nachweisen kann.

Sicherlich ist der Schadensersatz für ein 15 Jahre altes Auto nicht der Neupreis sondern der Zeitwert (der dann vermutlich gegen Null tendieren würde - oder irgendwo im 2-3stelligen Bereich)

Welchen Schaden hatte A in den 2 Wochen, wo er die Sachen nicht benutzen konnte?
"Ich hätte die mir auf den Tisch gestellt und jeden Morgen angesehen" dürfte kein Schaden sein.
Wenn dadurch eine Autoreparatur nicht erfolgen konnte (bei Werkzeug z.B.) könnte der Schaden die stattdessen nötige Werkstattrechnung sein, - FALLS es tatsächlich eine Rechnung gibt.
Ich hätte ... könnte .. vielleicht ... wenn passiert wäre ... begründen in der Regel keine Schadensersatzansprüche - weil eben kein konkreter Schaden entstanden ist.

hws

hws
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Verzug Ersatzgerät mieten und die Kosten verlangen? Oder bei entsprechenden Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten, ähnliches Gerät (gleichwertig, etwa im Internet) kaufen und den Preis verlangen?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Bei Verzug Ersatzgerät mieten und die Kosten verlangen? ...
Im Prinzip ja. Aber aus dem Originalbeitrag entnahm ich, dass er nach 2 Wochen eine Lösung hatte.
Zitat:
Person A musste außerdem über 2 Wochen warten, was kann Person A als Schadensersatz maximal verlangen?

Es scheint ihm wohl um zusätzlichen Schadensersatz zu gehen, dass er 2 Wochen die Sachen nicht benutzen konnte. Und da muss er seinen "Schaden" schon beziffern können.

Zitat:
.. Neupreise der Artikel verlangen?,

Und dies bei gebrauchten Sachen sicher nicht.

Mir schien es, dass der Fragesteller ein wenig überzogene Ideen in Sachen Schadensersatz hat.

hws
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619
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Also Person B benutzt schon seit ca. 19 Tagen die Ware von Person A, Person A hat gar nichts davon, da er die Ware nicht erhalten hat.


Was sollte Person A alles zum Anwalt mitnehmen?

Den Kaufvertrag, den Versandbeleg natürlich.

Auch Fotos vom Paket?
Oder die Chatauszüge zwischen Person A und B?

Gruß
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619
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 22.06.08, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

kriege ich bitte noch eine Antwort?

person a hat am dienstag einen termin bei seinem anwalt.


Zuletzt bearbeitet von 619 am 22.06.08, 22:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 22.06.08, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Immer schön ruhig bleiben ... einen Anspruch auf eine Antwort gibt's hier überhaupt nicht. Schon gar nicht in einem individuellen Fall, siehe auch die Ermahung im zweiten Posting. Mit den Augen rollen

Und woher sollte hier jemand wissen, was wo in welchen Unterlagen von irgendjemand steht oder auch nicht?
Man kann ja alles mitnehmen, was auch nur irgendwie damit zu tun hat, ob man's dann braucht oder nicht ... ist doch nicht so schwer, oder?

Gruß
Rena
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