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Verfasst am: 21.06.08, 10:04 Titel: Tätigkeit als Schöffe: Schutz vor Zwangsversetzung?
Angenommen, man ist als Schöffe tätig: Kann der Dienstherr (in diesem Fall der Bund) einen Beamten trotzdem gegen seinen Willen an einen anderen Dienstort versetzen? Oder hat der Beamte während der "Schöffen-Periode" keine Versetzung zu befürchten?
schade eigentlich. Wäre für die nächsten fünf Jahre die Gelegenheit gewesen, sich vor Zwangsversetzungen zu schützen.
Warum eigentlich Zwangsversetzung? Diese wird doch nur, wenn ich den rechtlichen Vorschriften folge, aus dienstlichen Gründen ausgesprochen. Und, ohne dabei dienstherrnfreundlich zu argumentieren, mit Empfang der Urkunde hat man doch gewusst, das so etwas wesentlich einfacher geht, als im tarifrechtlichen Beschäftigtenverhältnis.
Was das Ehrenamt als Schöffe/ehrenamtlicher Richter angeht, ich kenne Bedienstete, die auch nach ihrem Eintritt in den Ruhestand und nicht am ehemaligen Dienstort mehr ansässig, 200-300km fahren, um dieses Ehrenamt weiter wahrzunehmen.
"Schutz" wäre hier wohl nur über das einschlägige PersVG gewesen, aber bekanntlich gibt es auch dort Ausnahmen.
Gruß roger2102 _________________ "Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
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