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Private Darlehn u. Kapitalertragssteuer bzw.Abgeltungssteuer

 
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i2330247
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 18:25    Titel: Private Darlehn u. Kapitalertragssteuer bzw.Abgeltungssteuer Antworten mit Zitat

Hallo.

Angenommen A gibt B ein Darlehn über 20.000 Euro.

Nun gibt im Jahr 2008 der B dem A Zinsen in Höhe 501 Euro.

Ich habe mir das im EStG mal angeschaut und es handelt sich hier m.E. nach um eine Kapitalforderung sonstiger Art nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
Dann muß normalerweise auch ein Kapitaletragssteuerabzug vorzunehmen sein, zumindest wäre es bei Banken so.

Also habe ich im § 43 EStG nachgelesen.

Im § 43 Abs. 1 Nr. 7EStG steht, daß egal wer wem was leiht die Kapitalertragssteuer einbehalten werden muß. Also auch von B an A, oder??

Also müßte dann theoretisch einer von den beiden Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abführen, oder??

Wenn der A abführt, wären es 42,85% des ausbezahlten Betrages nach § 43a Abs. 1 Nr. 3 und wenn der B die Steuer abführt wären es 30%, natürlich zzgl. Soli.

Ich meine sowas kommt ja immer mal vor, aber es wird wohl nie Steuer abgeführt und machen sich dann beide der Steuerhinterziehung schuldig??

Nur theoretisch meine ich.

Oder hab ich n Fehler in meiner Argumentation.

Danke i2330247


Ach noch was.

Würde sich im oben genannten Beispiel was ändern wenn man die Rechtslage 2009 mit der Abgeltungssteuer nimmt????

Danke
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Moni X
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

A und B müssen selbstverständlich keinen Kapitalertragsteuerabzug (und keine Abgeltungsteuer) vornehmen.
Lediglich A muss diese vereinnahmten Zinsen in seiner Einkommensteuererklärung
angeben.

Grüße
_________________
Bitte nicht füttern: Bissig ohne Ende Teufel-Smilie

[quote="lissy"]Cool, Moni, danke, du funktionierst ja wie ein Automat. Frage einwerfen --> Automat spuckt Antwort aus.
[/quote]
Lachen
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