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Klärung des Gerichtsstands

 
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Azrael
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Anmeldungsdatum: 16.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 22:47    Titel: Klärung des Gerichtsstands Antworten mit Zitat

Person A hat ihren Wohnsitz in Ort A im Kreis A im Bundesland A. Sie besitzt in Ort B im gleichen Kreis eine Eigentumswohnung, die an regelmäßig wechselnde Feriengäste vermietet wird. In Ort C des gleichen Kreises gibt es ein Amtsgericht. Zudem hat sie in Ort C ein Gewerbe für die Vermietung angemeldet. Steuerlich erzielt sie aber keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Theoretisch könnte das Gewerbe abgemeldet werden, was zu prüfen wäre. In Ort D im Kreis B im Bundesland A befindet sich das zuständige Finanzamt. Mehrere hundert Kilometer entfernt hat Person A ihren Arbeitsplatz in Ort E im Kreis C im Regierungsbezirk A im Bundesland B. Ferner hat sie in Ort E eine Wohnung gemietet, in der sie sich theoretisch die meiste Zeit des Jahres aufhält. Sie ist in Ort E aber nicht polizeilich gemeldet, was theoretisch eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte. Person A verlangt bei der Vermietung der Ferienwohnung von jedem Gast eine Kaution als Sicherheit. Von der Kaution des Gast A hat Person A einen Teil der Kaution einbehalten, wie er meint, absolut zu Recht. Gast A ist damit aber überhaupt nicht einverstanden und will Person A verklagen. Ein Gerichtsstand wurde zwischen den beiden Parteien nicht vereinbart. Vor welchem Gericht muß Gast A seine Klage erheben und wird später die Hauptverhandlung stattfinden? Welche Gesetze gelten für die Festlegung des Gerichtsstandes? Gibt es Besonderheiten, die sich hier durch das angemeldete Gewerbe oder aus dem Mietrecht ergeben? Gast A wohnt übrigens in Ort F im Bundesland C.
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