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Weiß nicht ob ich im richtigen Forenbereich gelandet bin, aber ich schreibe mal hier folgenden fiktiven Fall.
Kleine Siedlung mit mehreren Häusern.
Mieter A und Mieter/Hausbesitzer B wohnen in 2 Häusern, die Luftlinie ca. 50 m entfernt sind.
Mieter A fühlt sich nun seit längerem durch das Geschrei und Gepfeife der Papageien des Mieters B sehr belästigt.
Das Problem ist nicht unbedingt der Lärm an sich, obwohl der auch schlimm ist, sondern vielmehr, daß die Tiere (vielleicht sogar der Tierhalter selbst) nur 2-3 Lieder kennen.
Ob nun nach Feierabend oder am Wochenende. Selten kann Mieter A im Garten sitzen, denn nach einer halben Stunde ständigem geträller von Pipi-Langstrumpf wird es ziemlich nervig.
Auch in der Wohnung ist es mit geöffnetem Fenster ziemlich nervig. Folglich rein in die Bude und Fenster zu.
Mit einer Stunde hin und wieder könnte man ja auch leben, aber wenn’s Samstag morgen schon 9.00 Uhr anfängt und Abends 20.00 endlich mal aufhört, hat man eigentlich keine Lust mehr nach Hause zu kommen um sich dort etwas zu erholen, sondern kann gleich durcharbeiten
Ein Gespräch mit Mieter/Hausbesitzer B brachte kein fruchtbares Ergebnis, außer der Aussage, daß die Tiere auch weiterhin immer mal mit ihren Käfigen draußen verbringen werden.
Der genervte Mieter A hat nun das Gefühl, daß die Tiere dem Besitzer selber auf den „Wecker fallen“ und er sie darum öfter mal draußen „parkt“.
Kann man da was machen, oder muß man den Lärm der Tiere hinnehmen ?
Ein Eigentümer eines Reihenhauses stellte einen Käfig mit drei Papageien täglich von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr auf seine Terrasse. Ein Nachbar fühlte sich durch das laute Gekreische der Vögel gestört und verlangte Unterlassung.
Nach jahrelangem Streit wurde entschieden: Der durch die Papageien verursachte Lärm ist als vermeidbare Störung zu werten. Gerade in den Nachmittagsstunden würden Terrassen bzw. Gärten am häufigsten genutzt; in diesen Zeiten sei auf das Ruhebedürfnis der Grundstücksnachbarn Rücksicht zu nehmen. Das Gericht beschränkte daher die Erlaubnis des Tierhalters, die Tiere ins Freie zu stellen, auf die Zeit morgens von 9 bis 12 Uhr und nachmittags von 16 bis 17 Uhr.
(AG Nürnberg, AZ.: 13 C 8525/95)
Den Papageienhalter darauf hinweisen und eine einvernehmliche Lösung suchen.
In meinem eigenen Fall hilft das leider nicht. Vorgestern ist in unsere Bäume ein ganzes Rudel Krawallos eingezogen, grüne Sittiche. Kann man nix machen, die sind wild.
Danke für die Antwort!
Kann man sich ja mal ausdrucken und als Anstoß nehmen
Zitat:
In meinem eigenen Fall hilft das leider nicht. Vorgestern ist in unsere Bäume ein ganzes Rudel Krawallos eingezogen, grüne Sittiche.
Wohne in der nähe von Köln und kenne die Viehcher auch zur Genüge.
Vielleicht tröstet es dich, daß die „Grünlinge“ eben nicht Stundenlang Pipi-Langstrumpf oder das Underberg-Lied trällern
Frag mich aber ernsthaft warum man gegen die Tiere in Köln nicht vorgeht. Die kommen ja im ganzen Stadtgebiet vor... und nicht zu knapp.
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