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jura-nexxon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 00:08    Titel: S C H U L O R D N U N G Antworten mit Zitat

Hallo,
bitte um Hilfe, kann ein Schüler in Niedersachsen der die Schulordnung zum Schulanfang unterschrieben hat wiederrufen, ohne das Ihn Folgen drohen ?

Es geht um den Punkt!
Verhalten während des Unterrichts
Ich schalte mein Handy während des Unterrichts vollständig aus.

Muss der Schüler auf das Handy verzichten ?
Oder gibt es da einen § der den Schüler retten kann ???

Bitte mit den passenden § antworten !

Wie ist die Rechtslage?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 06:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte den § der Schulordnung für sinnvoll.

Mit eingeschalteten Handys ist kein ordentlicher Unterricht möglich.
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

der Schüler hat doch die Schulordnung unterschrieben.
Was gibts da noch zu fragen.
Steht dort ein § der das ungültig oder anfechtbar macht ?
Mit Sicherheit nicht.

Außerdem stören klingelden Handys den Unterrricht.

Gruß roni
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Muss der Schüler auf das Handy verzichten ?

Nein, nur während des Unterrichtes ausschalten.

Zitat:
Oder gibt es da einen § der den Schüler retten kann ???

Nein, nur eine andere Schule, in der ggf. eine andere Schulordnung gilt.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran


Zuletzt bearbeitet von Kormoran am 23.06.08, 08:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 08:18    Titel: Re: S C H U L O R D N U N G Antworten mit Zitat

jura-nexxon hat folgendes geschrieben::
bitte um Hilfe, kann ein Schüler in Niedersachsen der die Schulordnung zum Schulanfang unterschrieben hat wiederrufen, ohne das Ihn Folgen drohen ?


Der Schüler dürfte die Schulordnung nicht im Sinne einer Vereinbarung, die man widerrufen oder kündigen kann unterschrieben haben, sondern im Sinne von Kenntnisnahme.

Eine Kenntnisnahme kann man nicht widerrufen.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Nicko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Geh halt den "politischen" statt den rechtlichen Weg.

Fordere eine Änderung der Regelung in Form einer Ausnahme, wenn du z. B. anführst, dass...

a) ein Verwandter schwer krank ist und du ggf. in Notfällen eine SMS erhältst, der Klingelton dabei jedoch vollständig ausgeschaltet bleibt

b) du einen Taschenrechner im Handy hast und diesen (sofern zulässiges Hilfsmittel) im Übungsunterricht verwenden willst - Klingelton natürlich wieder aus

c) es aufgrund eines Sorgerechtsstreits den Verdacht einer geplanten Entführung gibt und das Handy notwendigerweise der Ortung dient - Klingelton muss aber auch hier aus sein.

Liegt keiner diese Gründe vor, musst du die Regelung akzeptieren.

Solltest du jedoch die Notrufnummern 110 oder 112 während des Unterrichts wählen müssen, darfst du dein Handy einschalten und den Lehrer notfalls mit Gewalt daran hindern, es dir während des Gesprächs mit der Feuerwehr (z. B. aufgrund eines ohnmächtigen Mitschülers) wegzunehmen. [Das meine ich nicht als Witz! - Solche Lehrer gibt es. - P. S.: Als Witz ist nur Variante c) oben anzusehen.]
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Was haben eigentlich all die Schueler gemacht, als es noch keine Handys gab?
Zu a) Dem Schueler wird wohl nicht gestattet werden dann einfach dem Unterricht fernzubleiben, also ist die Benachritigung per SMS unsinnig. Wenn wirklich ein solcher Notfall eintritt, dann ruft man im Sekreteriat an, dann kann man auch gleich eine Entschuldigung fuers fehlen angeben und erfaehrt ob diese akzeptiert wird.
Zu b) Ein Taschenrechner ist eventuell ein zugelassene Hilfsmittel, aber eine Handy (auch mit Taschenrechner) bestimmt nicht.
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Nicko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sagte ja "politisch statt rechtlich" - also entweder der Lehrer schluckt es oder nicht. Einige (so ca. 30%) würden sich bestimmt drauf einlassen...
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neleabels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 11:46    Titel: Re: S C H U L O R D N U N G Antworten mit Zitat

jura-nexxon hat folgendes geschrieben::
bitte um Hilfe, kann ein Schüler in Niedersachsen der die Schulordnung zum Schulanfang unterschrieben hat wiederrufen, ohne das Ihn Folgen drohen ?

Es geht um den Punkt!
Verhalten während des Unterrichts
Ich schalte mein Handy während des Unterrichts vollständig aus.

Muss der Schüler auf das Handy verzichten ?
Oder gibt es da einen § der den Schüler retten kann ???

Bitte mit den passenden § antworten !

Wie ist die Rechtslage?


Wenn sich dieser fiktive Schüler "retten" muss, dann vermute ich mal stark, dass er gegen die Schulverordnung verstoßen hat, indem er sein Handy angelassen hat, dabei erwischt worden ist, und dass ihm jetzt Konsequenzen drohen.

Dieser Schüler sollte sinnvollerweise die Konsequenzen auf sich nehmen, sein Verhalten in der Zukunft ändern und darüber nachdenken, dass eine Schulordnung dafür da ist, dass ALLE einen geregelten und möglichst störungsfreien Unterricht bekommen können.

Überhaupt nicht sinnvoll wäre, wenn sich der Schüler Lügenmärchen ausdenkt, um seine Lehrer zu betrügen und sich damit über sinnvolle Regelungen hinwegzusetzen, und das ganze dann als "politisches" Vorgehen missversteht.

Nele
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nicko hat folgendes geschrieben::
Ich sagte ja "politisch statt rechtlich" - also entweder der Lehrer schluckt es oder nicht. Einige (so ca. 30%) würden sich bestimmt drauf einlassen...

Super Einstellung:
Da gibt es eine Schulordnung (Grundgesetz) an das sich alle halten muessen, aber weil da ein paar Schueler (Politiker) keinen Bock drauf haben und unbedingt ihr eigenes Sueppchen, Handynutzung (Sicherheitsgesetze), kochen wollen, luegen sie, malen Drohszenarien an die Wand nur damit sie ihre Sachen durchsetzen koennen. Und sowas wird dann als "politisch" bezeichnet. Zum kotzen!
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Was haben eigentlich all die Schueler gemacht, als es noch keine Handys gab?

Wir haben uns Zettelchen statt SMS geschrieben und waren im Übrigen glücklich darüber, dass unsere Eltern uns nicht ständig erreichen konnten. Wenn wir dann doch mal dringend telefonieren mussten, gingen wir entweder ins Sekretariat oder in die nächste Telefonzelle (wenn die 'Dringlichkeit' dann doch eher privater Natur war).

Das Unglaubliche daran ist: Wir haben's überlebt!!!
Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
...luegen sie, malen Drohszenarien an die Wand nur damit sie ihre Sachen durchsetzen koennen. Und sowas wird dann als "politisch" bezeichnet

Das zeigt doch mal wieder eindrucksvoll, dass die Jugend von heute eben doch noch Vorbilder hat - manche davon sitzen im Rollstuhl oder werden als 'mächtigster Mann der Welt' bezeichnet... Cool
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MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Nicko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Nicko hat folgendes geschrieben::
Ich sagte ja "politisch statt rechtlich" - also entweder der Lehrer schluckt es oder nicht. Einige (so ca. 30%) würden sich bestimmt drauf einlassen...

Super Einstellung:
Da gibt es eine Schulordnung (Grundgesetz) an das sich alle halten muessen, aber weil da ein paar Schueler (Politiker) keinen Bock drauf haben und unbedingt ihr eigenes Sueppchen, Handynutzung (Sicherheitsgesetze), kochen wollen, luegen sie, malen Drohszenarien an die Wand nur damit sie ihre Sachen durchsetzen koennen. Und sowas wird dann als "politisch" bezeichnet. Zum kotzen!


Wieso?

Das ganze Recht besteht doch aus teilweise sinnfreien Ausnahmen, Rückausnahmen, Rückausnahmenausnahmen, Rückrückausnahmenausnahmen...

Außerdem darf man solche Argumente natürlich nur anführen, wenn sie stimmen. Lügen lehne ich ausdrücklich ab.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Was haben eigentlich all die Schueler gemacht, als es noch keine Handys gab?


Das waren primitive Zeiten, die sich niemand zurückwünscht. Winken

Und andere Frage: Was werden eingentlich die Lehrer machen, wenn es erstmal dies hier gibt? --> www.gags.cc/joke.php?id=205&listtype=4&catid=8

Die Hand abhacken? Weinen
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無爲 / 无为
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber flipmow,

Sie haben ja Recht. Wenn meine Eltern mit "aber früher..." anfingen, unterbrach ich sie immer gleich mit: "Ja, früher gab's ja auch noch 'nen Kaiser!"

Andererseits zeigt der Verweis auf 'früher' auch sehr deutlich: Je mehr Möglichkeiten der Einzelne hat, eine Ordnung zu stören, desto mehr Verantwortung trägt er. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, braucht es nun mal gewisse Regeln.

Es ist für mich schlicht keine Rechtfertigung vorstellbar, während des Unterrichts ein Handy eingeschaltet haben zu müssen.
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MfG
Old Piper
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht nicht darum, ob frueher alles besser war, sondern darum zu Beurteilen, ob die Technik nutzt oder schadet. Da mir gerade nichts einfaellt, wo frueher Technik verwendet wurde und heute nicht, ist es halt meistens so, dass man "frueher" als Beispiel nur fuer "ohne Technik" heranziehen kann um zu sehen, ob die Technik was bringt. Und meiner Meinung kommt man da dann ganz schnell zu dem Schluss, dass Handys in der Schule auszumachen sind. Als zentrale Anlaufstelle fuer Eltern die ihren Sproesslingen etwas mitzuteilen haben gibts das Sekreteriat.
Handys gaenzlich in der Schule zu verbieten halte ich fuer unsinnig, da ja die Jugendlichen nach der Schule nicht unbedingt heimgehen und dann privat ihr Handy nutzen moechten.
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