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Fachhochschulreife in Niedersachsen

 
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TobiasRK
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2006
Beiträge: 11
Wohnort: Göttingen

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 23:37    Titel: Fachhochschulreife in Niedersachsen Antworten mit Zitat

Moin,

bei mir ist es zwar schon etwas Länger her, da ich Jahrgang 71 bin, aber mich interessiert just, welchen Abschluss ich nun eigentlich habe bzw. welchen ich jetzt noch nachträglich geltend machen kann.

Ich habe im Bundesland Niedersachsen das Gymnasium bis Klasse 13.1 besucht. Nach Klasse 10 hatte ich den sogenannten erweiterten Sek-I-Abschluss. Da meine Noten nicht gut genug waren für eine Zulassung zum Abi, bin ich nach 13.1 abgegangen. Mir liegen die Zeugnise 12.1, 12.2 und 13.1. vor.

Ein halbes Jahr später habe ich eine 2 1/2 jährige Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel Multimedia gemacht, welche ich mit Auszeichnung abgeschlossen habe. Anschliessend war ich dann in diesem Beruf tätig und habe mich zum Wareneingangsleiter und EDV-Trainer weiter gebildet.

Inzwischen bin ich aber arbeitlos, was auch gesundheitliche Gründe hat.

Nun noch mal meine Frage: Welchen höchsten Abschluss habe ich auf Grund meiner Laufbahn bzw. kann ich heute noch geltend machen und wer stellt mir eine Bestätigung darüber ggfls. aus?

Merci + Gruß!

Tobi
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zeugnisse über an der Schule erworbene Abschlüsse stellt normalerweise die Schule selbst aus. Der "erweiterte Sek-I" ist die (Fach-)oberschulreife. Mit Abschluss der 12. Klasse hatte man (ein gutes Jahrzehnt früher, in NRW) den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Die entsprechende Prüfungsordnung von vor rund 20 Jahren werde ich mit Sicherheit nicht im Internet finden - da hilft nur eine Anfrage an die entsprechende Schule; ob sie ihrem ehemaligen Schüler die Fachhochschulreife (schulischer Teil) bescheinigen kann. Oder man wendet sich - falls man studieren möchte - an die Fachhochschule der Wahl und fragt, ob die vorhandenen Abschlüsse/Zeugnisse zum Studium im gewünschten Fach berechtigen.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tobi,
Zitat:
im Bundesland Niedersachsen das Gymnasium bis Klasse 13.1
2 1/2 jährige Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel Multimedia gemacht, welche ich mit Auszeichnung abgeschlossen habe.
Welchen höchsten Abschluss habe ich auf Grund meiner Laufbahn bzw. kann ich heute noch geltend machen und wer stellt mir eine Bestätigung darüber ggfls. aus?

Laut http://www.kfsn.uni-hannover.de/sin/schueler/voraussetzungen.htm berechtigen zwei Schulhalbjahre gymnasiale Oberstufe mit "bestimmten Leistungen" plus abgeschlossene Berufsausbildung zum Studium an bestimmten Fachhochschulen und manchen Bachelor-Studiengängen an Hochschulen.

Nachweise sind die Schulzeugnisse und das Abschlusszeugnis der Berufsausbildung. Antwort auf weitere Fragen, z.B. zu "bestimmten Leistungen" können m.E. am ehesten die Studienberatungsstellen erteilen.

Schöne Grüße
Kurt
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Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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