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wenn man über eine -absolut seriöse!!- buchungswebsite einen flug bucht, bei dem aus irgendeinem grund der kerosinzuschlag nirgends auftaucht und auch nicht berechnet wird - kann es einem dann passieren, dass man eine nachzahlung leisten muss? Am ende sogar am flughafen beim check-in?
Die tickets sind schon per kreditkarte voll bezahlt und im online-login-bereich der airline "confirmed".
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 20.07.08, 09:54 Titel:
Die Darstellung von Kerosinzuschlägen werden -je nach Airline- unterschiedlich gehandhabt.
Die meisten Gesellschaften berechnen die Zuschläge in der Rubrik "Steuern und Gebühren", es gibt aber auch Ausnahmen wie z.B. eine der größten arabischen Fluggesellschaften, die den Zuschlag in den Flugpreis inkludieren. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Ein Kerosinzuschlag kann auch nachträglich erhoben werden. Dabei sind allerdings bestimmte Fristen und Grenzen zu beachten. Grundsätzlich muss es natürlich so sein, dass diese Preisdifferenz bei der Buchung/Bestätigung noch nicht absehbar war. Ein im letzten Jahr für diesen Sommer gebuchter Flug könnte bspw. nachbelastet werden.
"Grundsätzlich muss es natürlich so sein, dass diese Preisdifferenz bei der Buchung/Bestätigung noch nicht absehbar war."
Diese aussage verstehe ich nicht. Wenn bei einem flugticketkauf der ticketpreis + steuern gelistet wird, muss man als kunde das doch als gültigen preis verstehen, oder?
Ich würde meinen, dass eine eventuelle preisdifferenz vielmehr *absehbar sein muss*, z.b. durch einen hinweis "es kann sein, dass nachträglich noch eine gebühr erhoben wird". Sonst ist das doch völlig irreführend, wenn man etwas günstig bucht und dann plötzlich mit 200,- zusätzlich zur kasse gebeten wird
Ich habe versucht mit meinem Beispiel zu illustrieren, dass es Fälle geben mag, in denen bei der Buchung und Ihrer Bestätigung eine zukünftige Preiserhöhung noch nicht absehbar war. Etwa wenn zum Saisonstart für das Saisonende gebucht wird.
Gerade in den letzten Monaten dürften jedem Auto- und vielleicht auch ÖVM-Nutzer die scheinbar ins Unermessliche steigenden Öl-/Kerosin-/Benzinpreise aufgefallen sein. Für derartige sagen wir mal "Phänomene" sind per Gesetz (§ 651 a $ und 5 BGB) und AGB (http://www.airberlin.com/site/agb.php?LANG=deu#p2) mögliche Preisänderungen reglementiert.
Vermutlich geht man als Kunde/Reisender von einem stabilen Fixpeis aus, der sich auch nach dem "Kauf" nicht ändern kann. Aber dem ist nun einmal nicht so. Dass dies nicht direkt neben jedem Preis steht, ist verständlicherweise Usus.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 21.07.08, 10:13 Titel:
Das möchte ich so nicht bestätigen.
Buche ich heute einen Flug für Dezember mit entsprechender Ticketausstellungsfrist (z.B. 24 Stunden nach Reservierung) und zahle direkt den kompletten Flugpreis, darf eine Nachbelastung nicht mehr erfolgen. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Buche ich heute einen Flug für Dezember mit entsprechender Ticketausstellungsfrist (z.B. 24 Stunden nach Reservierung) und zahle direkt den kompletten Flugpreis, darf eine Nachbelastung nicht mehr erfolgen.
jaein lieber report, wenn man ein Linienflugticket schon bezahlt hätte und es einen Kerosin-Zuschlag gäbe, hinge es davon ab, was in den Transportbedingungen vereinbart wurde. Denn zum Unterschied zu einer Pauschalreise, könnten hier andere Regelung sehr wohl vereinbart und rechtlichzulässig sein.
Allerdings habe ich bei reinen Linienflugtickets noch nie gehört, dass so etwas geschehen ist, wenn Ticket bereits lange vorher bezahlt war.
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