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Verfasst am: 23.06.08, 15:01 Titel: Durchsetzung einer Forderung in Belgien / Erbrecht
Guten Tag,
folgender Fall:
Bereits vor über 1,5 Jahren ist der belgische Staatsangehörige T in Beliegen verstorben. Der Erbe C ist ein in Deutschland lebender Deutscher. Bis zum heutigen Tage wurden bis auf zwei Ausnahmen alle alle Wertgegenstände des Verstorbenen "monetarisiert".
Ausnahmen:
- eine Immobilie konnte noch nicht verkauft werden
- eine Lebensversicherung wurde auf Grund eines Fehlers des Erbverwalters?? (Notar) noch nicht ausbezahlt
C hat bereits mehrmals zur Auszahlung des bereits monetarisierten Teils aufgefordert. Nach Aussage des Notars hindert der Verkauf des Hauses nicht die Auszahlung des Betrages. Der Status der Lebensversicherung ist C unbekannt.
1) Welche Möglichkeiten hat C, die Forderung gegen den Erbverwalter durchzusetzen? Bzw. ist die Forderung überhaupt durchsetzbar?
2) Gestaltet sich das Honorar eines Anwalt, der mit dem Schreiben einer "Mahnung" beauftragt wird, auf Stundenbasis?
Ein Anspruch dürfte grundsätzlich auch in Belgien durchsetzbar sein, nur halt aufwändiger. Aber nicht so aufwandig wie in Amerika . Es dürfte belgisches Recht anwendbar sein (Art 25 Abs. 1 EGBGB).
Die RA-Gebühren richten sich meistens nach Streitwert. Aber Stundensatzvereinbarungen können getroffen werden. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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