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Verfasst am: 24.06.08, 13:38 Titel: Zu viel gefeiert...
Hallo liebe Rechtsexperten,
ich hoffe mal ich schreib hier in das richtige Forum...
Es geht um folgendes: Am Donnerstag nach dem Spiel gegen Portugal haben wir uns der hupenden Karavane angeschlossen die dann durch die Innenstadt fuhr. Meine Wenigkeit hat dabei, auf dem Sitz stehend, durch das Schiebedach geschaut und die Fahne geschwungen. Dieses hat einen örtlichen Polizisten, der für sein "außergewöhnliches" Verhalten bekannt ist, dazu veranlasst mich des Autos zu verweisen. Soll heißen: ich musste meinen Weg zu Fuß weiter führen...
Heute stellten sich mir spontan die Fragen:
Darf der das überhaupt?
Was kann ich ihn sagen wenn er mich morgen Abend wieder aus dem Auto holt?
Ich finde das war ein sehr netter Polizist, der ihnen da gezeigt hat wo sie ihre Fahne schwenken duerfen. Sie sollten das naechste Mal gleich zu Fuss gehen und dem Polizisten sagen "Danke wegen letzenmal, ich halt mich jetzt dran und schwenk keine Fahne mehr aus dem Auto."
ob er sie des Autos verweisen darf, weiss ich nicht. Allerdings war in den Medien in letzter Zeit häufig zu lesen oder zu hören, dass die Polizei diese Korsos und das Verhalten der Leute dabei nur billigt und ggf. bei eindeutigen Verstössen auch einschreitet, wozu die Polizei ja auch verpflichtet ist.
Zum anderen muss man natürlich immer bedenken, wenn man die Birne aus dem Auto hält, kann diese bei einem Unfall natürlich auch ab sein....
Ob Sie Schrittgeschwindigkeit fahren, wird wohl egal sein, wenn der Unfallgegner mit 50 um die Ecke geschossen kommt, weil er z. B. meint wenn Deutschland gewinnt müsse er besonders schnell fahren...
Hm also ich kann nur für Bayern sprechen: das hört sich an wie eine atypische Maßnahem gem. Art. 11/I,II Nr. 1 PAG: Wenn das erforderlich ist, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr (für die Rechtsordnung = StVO = kein Gurt gem. § 21a StVO) abzuwehren ist das durchaus zulässig, da sie notwendig ist, um eine Ordnungswidrigkeit zu verhüten/unterbinden. Also kann die Polizei auch, wenn der Poli der Ansicht ist, wenn er weg ist, könnte wieder eine OWi begangen werden, eine solche Maßnahme treffen.
In anderen Bundesländern kann es ähnlich sein, bei Zweifeln bleibt immer der Weg der nachträglichen Feststellungsklage.
Für den Poli hätte es auch noch die Möglichkeit gegeben, den Betroffenen mit 30 € zu verwarnen, da ja ohne Gurt.
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