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Verfasst am: 23.06.08, 16:33 Titel: PkW 4 Wochen in Werkstatt
Guten Tag,
ich derzeit ein Problem mit meinem PkW bzw. dem Hersteller des Wagens. An dem Auto (Baujahr 2003, 64.500 km) wurde vor nunmehr 2 Wochen ein ziemlich gravierender Schaden festgestellt. Ein Kabelbaum ist durch Eintritt von Flüssigkeit zu 80 % zerstört und muss komplett erneuert werden. Der Schaden beläuft sich lt. Autohaus auf 2.000 bis 2.500 Euro. Ein weiteres Problem ist, dass dieses Teil individuell angefertigt werden muss, was ca. 4 Wochen dauert. Zusätzlich Einbau von ca. 3 Tagen, so dass mir das Auto knappe 5 Wochen nicht zur Verfügung steht.
Da der Defekt auf einen Werksfehler zurückzuführen ist und mir das Autohaus mitteilte, dass der Hersteller die kompletten Kosten übernimmt, ist zunächst mal eine gewisse Erleichterung eingetreten. Mein Problem jedoch ist, dass, nachdem ich zwei Wochen lang mit ÖPNV und dem Auto meiner Freundin irgendwie Löcher stopfen konnte, ab Freitag dringend ein Auto benötige, da ich in Urlaub fahre. Zudem laufen die Kosten wie Versicherung und Steuern ja weiter.
Nach zwei Gesprächen mit der Zentrale des Kfz-Herstellers und dem Versuch, einen Kompromiss zu finden, tut sich von deren Seite (noch) nichts.
Langer Text, aber nun die eigentliche Frage (ach ja, Händlergarantie usw. gibts nicht mehr). Da das Werk durch die Übernahme der Kosten die werksseitige Verschuldung des Schadens für meine Begriffe einräumt - kann es sein, dass ich mir trotzdem einen Leihwagen nehmen muss und selbst die Kosten zu tragen habe? Und wie sieht es mit den laufenden Kosten (Steuer, Haftpflicht) aus? Kann ich die dem Hersteller anteilig in Rechnung stellen? Wie ist in dem geschilderten Fall die Rechtslage?
Kulanz bedeutet kein Schuldanerkenntnis. Seien Sie froh, dass sich der Hersteller derart großzügig zeigt und vergessen Sie die Leihwagenfantasien. Sie lassen Rückschlüsse auf Ihren mit Verlaub nicht gerade edlen Charakter zu. _________________ Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
Vielen Dank für die Antwort, Volker111. Natürlich bin ich zunächst und vor allem froh, dass der Hersteller die Übernahme der Kosten zugesagt hat.
Wie erwähnt ist die Garantie abgelaufen. Ich besitze dieses Kfz seit 2 3/4 Jahren. Der Defekt ist nachweislich die Folge eines Herstellungsfehlers. Bevor ich das Auto gekauft habe, gab es für den Typ einen Werks-Rückruf, wie ich inzwischen erfahren habe. Zudem ist es so, dass Vertragswerkstätten diesen Fehler bei Inspektionen im Vorfeld beseitigen müssten, was allerdings in diesem Fall nicht geschehen ist.
Von daher stellt sich mir die Frage, ob es tatsächlich "Kulanz" ist, wenn der Hersteller nun die Folgekosten seines eigenen Pfuschs übernimmt.
Und noch eine kurze Erläuterung, Volker111. Ich bin logischerweise kein Fachmann in rechtlichen Fragen, sonst wär ich nicht in dieses Forum gegangen. Wenn ich tatsächlich in meiner derzeitigen Verärgerung bzw. Unklarheit wegen des Urlaubs auf dem Holzweg bin mit meinem Rechtsverständnis, so nehme ich das ohne Problem zur Kenntnis. Allerdings lässt Ihr letzter Satz Rückschlüsse auf nicht gerade edle Umgangsformen zu.
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