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Verfasst am: 23.06.08, 20:20 Titel: AGB von Reiseveranstalter : Stornopauschalen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte folgenden Sachverhalt vortragen dürfen:
Als Klein-Reiseveranstalter sind wir wg. angeblicher falsch ausgewiesener Stornopauschalen abgemahnt worden. Es geht hier hauptsächlich um den Abreisetag des Reisenden an dem 100% Stornogebühren erhoben werden. Wir können dies nicht nachvollziehen da wir in diesem Stornofall ebenfall von den Partnern vor Ort bis zu
100% Stornogebühren berechnet bekommen (z.b. sämtliche Kreuzfahrten).
Wieviel Stornogebühren sind max. nach deutschem Recht erlaubt.
Wie ist die Rechtslage?
Das Maximum was ich gerade in einem zufälligen aufgeschlagenen Reisekatalog des Veranstalters mit dem Smiley entdeckt habe, sind 95%.
Für die 100%: Grundsätzlich ist doch jeder vertraglich vereinbarte Betrag zulässig, der im Falle der Stornierung BEGRÜNDERT erhoben wird.
Wider die 100%: Ist es nicht Aufgabe des Reiseveranstalters die Kosten ausgabendeckend zu kalkulieren. Ich meine, wenn für eine stornierte Kreuzfahrt vor Ort 100€ anfallen, müsste man dann nicht vom Kunden 1005€ einnehmen?
Grundsätzlich kann man die Stornogebühren selbst festlegen. Erscheinen sie jedoch "ungebührlich" oder kann der Kunde einen niedrigen Schaden dem Veranstalter nachweisen, so sind die Stornogebühren zu senken.
Ich glaube nicht, dass eine Abmahnung hier eine rechtliche Grundlage hat, sofern der Kunde nachweislich vor oder bei Buchungsabschluss auf die AGB und die darin angeführten Stornobedingungen hingewiesen wurde.
Mir sind auch von anderen deutschen Reiseveranstalters 100 % bei no-show oder innerhalb der letzten Tage bekannt.
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