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POKER_107 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 19.06.08, 16:28 Titel: Datenwiederherstellung |
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Hallo,
ich hab ein Problem.Also eine Freundin hat meine externe Festplatte runtergeworfen und die war danach kaputt.Sie hat es ihrer Versicherung gemeldet und ich bekam den Kaufpreis wieder erstattet.Aber ich hab ihr gesagt ,sie soll ihrer Versicherung melden ,dass ich die Daten auch ersetzt haben will.Aber weil sich die Versicherung nicht gemeldet hat , habe ich dort angerufen und ihnen dies noch einmal geschildert.Sie sagten zu mir ich solle einen Kostenvoranschlag von einer Firma machen lassen.Heute habe ich einen Brief erhalten in dem steht ,dass sie dies nicht erstatten,weil es elektronische Daten sind (§834 BGB)und auf sowas keine Haftung liegt.Dannach habe ich dort nocheinmal angerufen und sie sagten mir , sie würden grundsätzlich Datenwiederherstellung nicht übernehmen und ich wäre selber schuld weil ich kein Bachup gemacht habe und dies mit dem Kostenvoranschlag hätten sie mir nie in Auftrag gegeben.Deswegen wollte ich wissen , ob dies stimmt ,dass diese Versicherung die persönlichen Daten (Fotos.Dokumente,FIlme) nicht wiederherstellen müssen und ob man wirklich ein Backup machen muss ,damit sie zahlen? Eigentlich müsste die Haftpflichtversicherung alles so ersetzt, als wäre der Schaden nicht passiert.
Wie ist die Rechtslage?
Ich hoffe auf baldige Antwort |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 19.06.08, 17:39 Titel: |
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Den §834 BGB haben Sie bisher noch nicht gelesen, oder?
Irgendwie bezweifle ich, daß sich die Versicherung auf diesen Pragraphen beruft...
Ganz grundsätzlich:
Oberstes Gebot des EDV-Anwenders sind Sicherungskopien wichtiger Daten. Ein Computer kann jederzeit, auch ohne fremde Einwirkung ausfallen, und damit können jederzeit auch Daten verloren gehen.
Ich kenne ein Urteil, da wollte eine Firma auch Datenrettungs-/wiederherstellungskosten bei einem Haftpflichtversicherer geltend machen. Am Ende hat ein Richter die Forderungen zurückgewiesen, da es eben das obersten Gebote ist, selbst Sicherungen anzufertigen.
Ansonsten bin ich mir nicht ganz sicher, inwieweit "Datenverlust" einen "Sach-"schaden darstellt. In einer Privaten Haftpflichtversicherung sind nämlich nur Sach-, Personen- und reine Vermögenschäden versichert. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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POKER_107 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 19.06.08, 23:01 Titel: Datenwiederherstellung |
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Ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es war der Paragraph §823(Schadensersatzpflicht).
Also sie denken meine Chancen sind schlecht , dass ich meine persönlichen Daten wiederbekomme.Gibt es keine Lösung??Ich hatte die Festplatte erst ein halbes Jahr und kannt mich noch nicht so sehr aus mit Backup.Aber wenn man ein Backup von einer 500GB Festplatte macht benötigt man schon wieder eine zweite Platte. Keine Ahnung wie man das alles sichern soll.
Ich hätte noch eine Frage, kann eine Versicherung bei einer Preiserstattung was abziehen wegen dem Alter? Weil die Festplatte hatte ursprünglich 180Euro gekostet und sie haben mir nur 150Euro überwiesen.Das Gerät war ungefähr ein halbes Jahr alt und ich hab das Gerät eh schon billig bekommen. Es ist fraglich das ich die Gleiche für 150 bekomme.
Es muss doch alles so wieder hergestellt werden als wäre der Schaden gar nicht geschehen.(§249 BGB)Das müsste doch mit den Daten das gleiche sein,da wenn sie es nicht machen, ich doch einen Schaden habe.
Wie ist die Rechtslage?
Ich hoffe jemand von euch findet eine Lösung für mich. |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 20.06.08, 08:48 Titel: |
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Richtig erkannt, es muss so wiederhergestellt werden, als waere der Schaden nicht entstanden. Ihre Festplatte war aber zu dem Zeitpunkt einfach keine 180 Euro mehr wert.
Wer nicht weiss wie er ein Backup macht, der muss halt jemanden fragen der sich damit auskennt. Und es ist halt immer noch ein Irrtum, dass 500GB nur ca. 60-70 Euro kosten (lose Festplatte). Da kommen halt noch die Kosten fuer Redundanz und Backup hinzu. Das ergibt dann schnell mal 300-400 oder mehr Euro fuer 500GB. Oder man liebt das Risiko.
PS: Welchen Sachwert hatten genau die Fotos (bestimmt nicht gekauft), Dokumente (bestimmt nicht gekauft), Filme (bestimmt nicht gekauft)? |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 20.06.08, 15:02 Titel: |
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| Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: |
Wer nicht weiss wie er ein Backup macht, der muss halt jemanden fragen der sich damit auskennt. Und es ist halt immer noch ein Irrtum, dass 500GB nur ca. 60-70 Euro kosten (lose Festplatte). Da kommen halt noch die Kosten fuer Redundanz und Backup hinzu. Das ergibt dann schnell mal 300-400 oder mehr Euro fuer 500GB. Oder man liebt das Risiko. |
Also ne externe Festplatte mit entweder 1TB oder 500GB renundant im S-ATA Raid kriegt man schon für um die 100€  _________________ Geist ist Geil! |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 20.06.08, 23:21 Titel: |
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Zur Erstattung kommt nur der sog "Zeitwert". Wieviel war die Festplatte in dem gebrauchten Zustand zum Schadenzeitpunkt noch Wert?
Das ist es, was der $249 BGB regelt.
Der Zeitwert ist sehr oft in etwa gleich mit dem Betrag, den man auf dem Gebrauchtmarkt für einen gleichwertigen Gegenstand realisieren könnte. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 21.06.08, 01:18 Titel: |
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| Adromir hat folgendes geschrieben:: | | Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: |
Wer nicht weiss wie er ein Backup macht, der muss halt jemanden fragen der sich damit auskennt. Und es ist halt immer noch ein Irrtum, dass 500GB nur ca. 60-70 Euro kosten (lose Festplatte). Da kommen halt noch die Kosten fuer Redundanz und Backup hinzu. Das ergibt dann schnell mal 300-400 oder mehr Euro fuer 500GB. Oder man liebt das Risiko. |
Also ne externe Festplatte mit entweder 1TB oder 500GB renundant im S-ATA Raid kriegt man schon für um die 100€  |
Da hat man dann aber nur Redundanz und noch kein Backup. Gespiegelte Platten helfen nicht gegen die Dummheit Daten zu löschen. |
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POKER_107 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 21.06.08, 09:41 Titel: |
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Also es war ne besondere externe Festplatte ,eine Multimedia Festplatte,die man an einem Fernseher anschließen kann.Da ist nicht die Festplatte das teuere sonderen das Gehäuse und die ist halt meiner Freundin wärend sie lief runtergefallen.
P.S.:Also ein Programm habe ich gekauft online und zwei Spiele , aber ich hab keinen Nachweis oder Beleg.Ich könnte diese Sachen nur der Versicherung beweisen wenn sie die Daten wiederherstellt. Die Fotos und Video hatten für mich einen individuellen Wert,den man nicht ersetzen kann. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 22.06.08, 11:20 Titel: |
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| Zitat: | | ein Programm habe ich gekauft online und zwei Spiele |
Und die lassen sich nicht wieder neuinstallieren?
Spiele von einer externen Fetsplatte spielen...? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 23.06.08, 08:50 Titel: |
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| Externe Platten mit eSATA angeschlossen unterscheiden sich nicht von internen. |
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POKER_107 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 24.06.08, 13:16 Titel: |
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| Danke für die Kommentare,aber irgendwie erhalte ich keine richtige Antwort auf meine Frage,nur weiter Fragen.Also ich danke euch aber ich seh da nichts was mir weiterhelfen soll.Die Sachen auf der Festplatte waren sehr wichtig für mich. |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 24.06.08, 13:30 Titel: |
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| Ersten haben sie die Daten, wenn sie denn so wichtig waren nicht gesichert (Backup), noch koennen sie angeben, welchen Wert die Daten hatten (In Euro mit Begruendung/Beweis). |
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