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Tisch kippt auf Auto - wer muss den Schaden ersetzen?

 
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anja8495
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 08:59    Titel: Tisch kippt auf Auto - wer muss den Schaden ersetzen? Antworten mit Zitat



Hallo an alle Forenmitglieder,
ich habe ein paar Fragen zu einem speziellen "Unfall"!
Letztlich sollte ich von jemandem einen Stehtisch und eine Bierzeltgarnitur für eine Feier abholen. Wir holten also den besagten Tisch von den Nachbarn, wollten jedoch erst die Bierzeltgarnitur in das Auto einladen. Es stellte sich also die Frage "Wohin mit dem Tisch?". Ich wollte ihn in den Garten stellen, aber eine der Hilfspersonen zum Einladen der Sachen schlug vor, dass ich den Tisch in seine Garage stelle. Nach Anweisung habe ich also unter Beaufsichtigung der Person den Tisch in deren Garage sicher neben deren Auto gestellt. Wir stiegen darauf hin in unser Auto und wollten die Bierzeltgarnitur bei den Nachbarn abholen. Als wir gedreht hatten wies uns dann der Besitzer des Autos und der Garage daraufhin, dass, als er die Garagentür schloss, der Tisch auf sein Auto fiel und das Auto beschädigte. Allerdings hat er ja das Garagentor geschlossen, was auch vorher nicht besprochen wurde. Jetzt wird Schadensersatz von uns verlangt und ich wollte mich erkundigen wie die Rechtslage für so einen Fall ist?

LG Anja
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wie konnte der Tisch auf das Auto fallen? Gab es Kontakt der Tür mit dem Tisch?

Für solche Fälle ist doch die Haftpflichtversicherung da Idee

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Volker111
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 15:12    Titel: Re: Tisch kippt auf Auto - wer muss den Schaden ersetzen? Antworten mit Zitat

anja8495 hat folgendes geschrieben::
... aber eine der Hilfspersonen zum Einladen der Sachen schlug vor, dass ich den Tisch in seine Garage stelle. Nach Anweisung habe ich also unter Beaufsichtigung der Person den Tisch in deren Garage sicher neben deren Auto gestellt.
Na also. Wo ist das Problem? Der Halter hat sich in der engen Garage wohl am Tisch gestoßen, woraufhin dieser gegen das Auto kippte. Hatte der Tisch keinen Kontakt zum Auto, kann er auch nicht von selbst dagegenfallen. Selbst wenn der Tisch sehr nah am Auto gestanden haben sollte, wäre das für den Halter erst recht ein Grund zum Aufpassen gewesen. Er muß schon selbst schauen, dass er nichts anrempelt. Wie auch immer: Sie müssen nicht für den Schaden aufkommen.
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Volker111 hat folgendes geschrieben::
Sie müssen nicht für den Schaden aufkommen.
Wenn Sie das Ergebnis einer möglichen juristischen Auseinandersetzung zuverlässig vorhersagen können, sollten Sie sich als Wahrsager selbständig machen. Bis dahin beachten Sie freundlicherweise folgenden Hinweis:


    Liebes FDR-Mitglied,

    wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.

    Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.


    Es bedankt sich für die Beachtung

    Ihr FDR-Moderatorenteam

    (Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)

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