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Stornierung/Umbuchung bei Last Minute Reise wg Hotelmangel

 
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Jura-Anni
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 17:56    Titel: Stornierung/Umbuchung bei Last Minute Reise wg Hotelmangel Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A und B haben am Sonntag eine Last Minute Reise in einem Reisebüro am Flughafen gebucht. Alles wurde schön dargestellt und in den entsprechenden Katalogen angepriesen. Person A und B fühlten sich sicher beraten. Zu Hause informierten sie sich aus Neugierde im Internet und mussten zu ihrem Entsetzen feststellen, dass die Angaben über das gebuchte Hotel und die Umgebung fehlerhaft waren und nicht den Katalogangaben entsprachen (laut Angaben früherer Besucher in den Jahren 2005-2008 inkl. Bilder). Es sind erhebliche Mängel wie Schimmel, keimhaftes Essen, statt Sand- ein Felsstrand, etc...
Sie setzten sich umgehend mit dem Reisebüro in Verbindung, die einen Kulanzantrag bzgl. einer Umbuchung in ein anderes Hotel (aber beim gleichen Veranstalter)stellten. Dieser Antrag wurde vom Veranstalter grundlos abgelehnt. Dann riefen Person A und B direkt beim Veranstalter an, der den beiden keine Auskunft gab und ihnen erklärte, dass sie es so hinnehmen müssen oder ein Stornierungsgeld in Höhe von 55% des Reisepreises zu zahlen hätten. Die Personen wurden vom Veranstalter sowie vom Reisebüro mehrmals abgewiesen und sind nun ziemlich ratlos welche Möglichkeiten sie haben. Die Personen wissen, dass sie für die Umbuchung das OK des Veranstalters brauchen, aber es gibt doch z.B. bei Kaufverträgen immer ein 8-tägiges Rücktrittsrecht und ähnliches. Wie sieht die Rechtslage aus?

Vielen Dank!
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AntoniaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst eine recht zeitnahe Änderung des Reisewunsches gilt rechtlich als Stornierung und Neubuchung. Deshalb können die entsprechenen Gebühren erhoben werden. Eine Umbuchung auf ein anderes Hotel des gleichen Reiseveranstalters sollte jedoch unter Berücksichtigung des regulären Preisunterschiedes und der Umbuchungsgebühren möglich sein.

Grundsätzlich und das per Gesetz ist bei Reiseverträgen ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Hintergrund: eine Reise wird mit der Buchung für den jeweiligen Kunden fest gebucht - diese Aktion ist ähnlich wie eine Maßanfertigung nicht so ohne weiteres rückgängig zu machen.
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