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,,Flugverfrühung'' - Entschädigung!?

 
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tina1990
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 13:53    Titel: ,,Flugverfrühung'' - Entschädigung!? Antworten mit Zitat

Hallo ihr!
Interessiere mich für die Rechtslage in meinem Fall, finde nämlich immer nur Infos über eine Entschädigung bei einer Verspätung des Fluges und nie etwas darüber, wenn sich ein Flug ,,verfrüht''

Also, wir haben vor ca. 1/3 Jahr einen Urlaub mit einem bekannten Reiseunternehmen gebucht. Unser Rückfkug sollte am 13.7. um 20.45 gehen, jetzt wurde uns aber Anfang dieser Woche mitgeteilt, dass dieser Flug gestrichen wurde und wir jetzt 11 Stunden früher - also um 09.45 Uhr fliegen müssen.

Kann man nun bei einer verschiebung um 11 Stunden nach Vorne eine Entschädigung verlangen? Und wenn ja, wie würde diese ausfallen?

Vielleicht kann mir ja auch jemand einen Link schicken. Wie schon gesagt, habe viel gegoogelt aber nichts gefunden.

Vielen Dank!
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AntoniaW
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Geht es nun um den Flug einer Pauschalreise (Stichwort "Urlaub", "Reiseunternehmen") oder um einen selbstständig gebuchten Linienflug?
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tina1990
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Antonia!

Der Flug war bei der Reise dabei, wir konnten uns also direkt bei der Buchung der Reise passende Flugzeiten aussuchen.
Hoffe das war das, was du geeint hast.
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AntoniaW
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Dass habe ich mir schon gedacht, wollte aber sicher sein ... Bei Pauschalreisen und dabei mitgebuchten Charteflügen sieht die Rechtslage (Reisevertrag) nämlich anders aus, als bei Linienflügen (Beförderungsvertrag).

Ihr habt mit dem Reiseveranstalter einen Vertrag geschlossen, um am Tag X von A nach B zum Urlauben gebracht zu werden und am Tag Y zurück nach A. Innerhalb dieser beiden Tage (Anreisetag, Rückreisetag) können die Flüge umverlegt werden. Die Flugzeiten können notwendigerweise geändert werden, neue Fluggesellschaften eingeschaltet werden.
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svenvanhien
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso ist das jetzt ein Problem mit der Verfrühung? Ihr wurdet doch sehr früh darüber informiert.
Die Reisenden sind am vertraglich vereinbarten Abreisetag früher zu Hause, das ist doch gut.
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