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Absolute und relative Bestehensgrenze bei MC-Prüfungen

 
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Student1979KL
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Anmeldungsdatum: 13.02.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 21:20    Titel: Absolute und relative Bestehensgrenze bei MC-Prüfungen Antworten mit Zitat

Hallo,

habe mit Kommilitonen folgenden fiktiven Fall durchgespielt.

Student A studiert Medizin an Uni H. Er hat bereits alle notwendigen Scheine zur Zulassung zum Physikum (1. ärztliche Prüfung) erworben, jedoch ein Schein fehlt ihm, zum Beispiel der Physiologie-Schein.

Nun fällt A durch alle 4 Physiologie-Prüfungen durch und verliert so jeden Anspruch weiter Medizin studieren zu können.

A fällt jedoch auf, dass in der Studienordnung der Uni H ein Fehler zu finden ist. DIe Uni räumt nur eine absolute Bestehensgrenze ein, jedoch keine relative, wie sie vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil gefordert wurde.

Wäre diese relative Bestehensgrenze eingeräumt worden, hätte A bereits die erste Klausur bestanden und hätte am Physikum im letzten Jahr teilnehmen können.

Wie sieht die Rechtslage hier aus? Sollte A nochmals das Gespräch mit der Uni suchen? Denn es liegt ja eindeutig ein Verstoß seitens der Uni vor.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wo findet man denn dieses Urteil?

Was verstehst du unter einer "relativen Bestehensgrenze"?

Das was ich unter bem Begriff "Gleitklausel" kenne? - Die Bestehensgrenze wird nach unten korrigiert, wenn alle Teilnehmer im Durchschnitt schlecht sind. Wie im Physikum?

Falls ja: Wir hatten auch mehrere Fächer, in denen die Bestehensgrenze fest bei 60% war ohne Anpassung an das Gesamtergebnis. Das muss zwar nicht unbedingt heißen, dass es grundsätzlich zulässig ist, zeigt aber, dass es bei dir kein Einzelfall ist.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Student1979KL
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Anmeldungsdatum: 13.02.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Gib mal ein Dr. Birnbaum und Multiple Choice.

Ist ein Urteil aus dem Jahr 2002. Ja, mit relativ meine ich diese Gleitklausel, wie sie auch beim Physikum existiert.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist natürlich interessant.
Das ist anscheindend wirklich noch nicht überall angekommen.

Vielleich sollte man sich mal einen versierten Anwalt suchen(Dr. Birnbaum war sogar hier im Forum mal aktiv) suchen, wenn die Uni nicht kooperiert. Schließlich kostet die Vorklinik ja doch einiges an Mühe.
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Student1979KL
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Anmeldungsdatum: 13.02.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 06:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ein weiterer Anwalt, der sich in der Materie auskennt, ist Dr. Zimmerling aus Saarbrücken.
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